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:: (1) Pornographische und andere explizite Inhalte sind nur in #nsfw erlaubt.
 
:: (1) Pornographische und andere explizite Inhalte sind nur in #nsfw erlaubt.
  
:: (2) Die exzessive Nutzung von den hauseigenen Druiden sollte nur in #botspam erfolgen.
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:: (2) Die exzessive Nutzung von den hauseigenen Droiden sollte nur in #botspam erfolgen.
  
 
:: (3) Spamming, egal welcher Art, ist in allen Kanälen verboten.
 
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'''Register 5: Kanäle, Druiden und Rollen'''
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'''Register 5: Kanäle, Droiden und Rollen'''
 
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: '''§1 - Textkanäle'''
 
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:: (1) Neue Kanäle können nur mit Erlaubnis vom Senat erstellt werden. Wenn mit einer einfachen Mehrheit vom Senat bestätigt, muss der Reichspräsident, einer der Richter oder der Kanzler den neuen Kanal erstellen.  
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:: (1) Neue Kanäle können nur mit Erlaubnis vom Senat erstellt werden. Wenn mit einer einfachen Mehrheit vom Senat bestätigt, muss der Reichspräsident, einer der Richter oder der Kanzler den neuen Kanal erstellen.
  
 
:: (2) Ausgenommen von Abs. 1 sind die Parteikanäle. Sie werden bei der Neugründung einer Partei erstellt. In ihnen dürfen nur die Parteimitglieder und Administratoren schreiben. Einsehbar sind die Parteikanäle für sämtliche Servermitglieder. Die Parteien, sowie ihre Textkanäle, sind in #liste und im Wiki auf [[Liste der Parteien]] einzusehen.
 
:: (2) Ausgenommen von Abs. 1 sind die Parteikanäle. Sie werden bei der Neugründung einer Partei erstellt. In ihnen dürfen nur die Parteimitglieder und Administratoren schreiben. Einsehbar sind die Parteikanäle für sämtliche Servermitglieder. Die Parteien, sowie ihre Textkanäle, sind in #liste und im Wiki auf [[Liste der Parteien]] einzusehen.
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:: (4) Die Chat-Kanäle sind #chat, #memes, #botspam und #nsfw. Auf sie muss jeder Nutzer Zugriff haben, sofern er nicht stumm geschaltet ist. Für die Chat-Kanäle gelten lediglich die in Register 1 §1 genannten Grundsätze.
 
:: (4) Die Chat-Kanäle sind #chat, #memes, #botspam und #nsfw. Auf sie muss jeder Nutzer Zugriff haben, sofern er nicht stumm geschaltet ist. Für die Chat-Kanäle gelten lediglich die in Register 1 §1 genannten Grundsätze.
  
:: (5) Die Regierungskanäle sind #senat, #gerichtshof, #geheime-hinterkammer und #log. Bis auf #geheime-hinterkammer müssen alle Regierungskanäle frei einsehbar sein, wobei in #senat nur gewählte Abgeordnete und der Kanzler, in #gerichtshof nur die Mitglieder des Hohen Gerichts und in #log nur der Karl-Druid schreiben sollen. Für weitere Informationen zu den Regierungskanälen, siehe Register 3 §§x-y.
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:: (5) Die Regierungskanäle sind #senat, #gerichtshof, #geheime-hinterkammer und #log. Bis auf #geheime-hinterkammer müssen alle Regierungskanäle frei einsehbar sein, wobei in #senat nur gewählte Abgeordnete und der Kanzler, in #gerichtshof nur die Mitglieder des Hohen Gerichts und in #log nur der Karl-Droid schreiben sollen. Für weitere Informationen zu den Regierungskanälen, siehe Register 3 §§x-y.
  
 
:: (6) Nachrichten in #log dürfen unter keinerlei Umständen gelöscht werden.
 
:: (6) Nachrichten in #log dürfen unter keinerlei Umständen gelöscht werden.
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:: (7) Textkanäle dürfen nicht gelöscht werden. Sollte ein Textkanal überflüssig werden, kann dieser schreibgeschützt werden und in eine Archiv-Kategorie verschoben werden. Archivierte Kanäle sollten weiterhin für jeden einsehbar sein, damit kein Admin evtl. Beweise für Straftaten oder derartiges verschwinden lassen kann. Archivierung erfolgt über Senatsbeschluss.
 
:: (7) Textkanäle dürfen nicht gelöscht werden. Sollte ein Textkanal überflüssig werden, kann dieser schreibgeschützt werden und in eine Archiv-Kategorie verschoben werden. Archivierte Kanäle sollten weiterhin für jeden einsehbar sein, damit kein Admin evtl. Beweise für Straftaten oder derartiges verschwinden lassen kann. Archivierung erfolgt über Senatsbeschluss.
  
:: (8) Verstöße gegen Abs. 6-7 werden mit sofortiger Amtsenthebung und Ausschluss aus allen zukünftigen Kanzler- und Präsidentschaftswahlen geahndet.  
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:: (8) Verstöße gegen Abs. 6-7 werden mit sofortiger Amtsenthebung und Ausschluss aus allen zukünftigen Kanzler- und Präsidentschaftswahlen geahndet.
  
 
: '''§2 - Sprachkanäle'''
 
: '''§2 - Sprachkanäle'''
  
:: (1) Es gibt drei Sprachkanäle: Plenum für allgemeine Unterhaltungen, AFK als AFK-Kanal und Orchester zur Nutzung des Musikdruiden. Weiterhin ist fällt in die Kategorie Sprachkanäle der Textkanal #stumm-im-voice.
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:: (1) Es gibt drei Sprachkanäle: Plenum für allgemeine Unterhaltungen, AFK als AFK-Kanal und Orchester zur Nutzung des Musikdroiden. Weiterhin ist fällt in die Kategorie Sprachkanäle der Textkanal #stumm-im-voice.
  
 
:: (2) Im Gegensatz zu Textkanälen können Sprachkanäle per Senatsbeschluss gelöscht werden, da man in ihnen keine alten Unterhaltungen einsehen kann. Ansonsten gelten die selben Regelungen wie in §1.
 
:: (2) Im Gegensatz zu Textkanälen können Sprachkanäle per Senatsbeschluss gelöscht werden, da man in ihnen keine alten Unterhaltungen einsehen kann. Ansonsten gelten die selben Regelungen wie in §1.
  
: '''§3 - Druiden'''
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: '''§3 - Droiden'''
  
:: (1) Druiden (auch Bots) können per Senatsbeschluss oder Volksbegehren eingeladen werden. Auf die selbe Weise können sie auch vom Server gekickt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Amtsentzug bestraft.
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:: (1) Droiden (auch Bots) können per Senatsbeschluss oder Volksbegehren eingeladen werden. Auf die selbe Weise können sie auch vom Server gekickt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Amtsentzug bestraft.
  
:: (2) Es wird mindestens ein Protokoll-Druid benötigt, der alle Änderungen am Server in #log dokumentiert. Dies ist momentan Karl.  
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:: (2) Es wird mindestens ein Protokoll-Droid benötigt, der alle Änderungen am Server in #log dokumentiert. Dies ist momentan Karl.
  
:: (3) Sollte ein Druide über längere Zeit ausfallen, müssen Senatoren und Administratoren schnellst möglich einrn Ersatz finden. Dies gilt insbesondere für den Protokoll-Druiden.
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:: (3) Sollte ein Droide über längere Zeit ausfallen, müssen Senatoren und Administratoren schnellst möglich einrn Ersatz finden. Dies gilt insbesondere für den Protokoll-Droiden.
  
 
: '''§4 - Rollen und Berechtigungen'''
 
: '''§4 - Rollen und Berechtigungen'''
  
:: (1) Zum Schutz vor Raids kann die Rolle @everyone weder Bilder posten, noch Einladungslinks erstellen, externe Emotes verwenden, Links einbetten oder Reaktionen hinzufügen. Für all dies muss man Staatsbürger werden. Staatsbürgerschaft wird von einen Administrator ausgehändigt. Sollte der Nutzer bereits gegen die Grundsätze nach Register 1 verstoßen haben, ein Zweitaccount eines Staatsbürgers, oder unter 13 Jahre alt sein, hat er kein Recht auf Staatsbürgerschaft.  
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:: (1) Zum Schutz vor Raids kann die Rolle @everyone weder Bilder posten, noch Einladungslinks erstellen, externe Emotes verwenden, Links einbetten oder Reaktionen hinzufügen. Für all dies muss man Staatsbürger werden. Staatsbürgerschaft wird von einen Administrator ausgehändigt. Sollte der Nutzer bereits gegen die Grundsätze nach Register 1 verstoßen haben, ein Zweitaccount eines Staatsbürgers, oder unter 13 Jahre alt sein, hat er kein Recht auf Staatsbürgerschaft.
  
 
:: (2) Sämtliche Rollen müssen Zugriff auf den Auditlog haben. Für Informationen zum Zugriff auf Kanäle durch die einzelnen Rollen, vergleiche §1.
 
:: (2) Sämtliche Rollen müssen Zugriff auf den Auditlog haben. Für Informationen zum Zugriff auf Kanäle durch die einzelnen Rollen, vergleiche §1.
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:: (3) Jede Partei hat eine eigene Rolle, deren Farbe auf Basis real existierender Parteien vom Parteivorsitz ausgewählt wird. Parteirollen dürfen keine Sonderrechte verleihen, außer Zugriff auf den jeweiligen Parteikanal. Sollte ein Staatsbürger in keiner Partei Mitglied sein, erhält er die Rolle "Fraktionslos".
 
:: (3) Jede Partei hat eine eigene Rolle, deren Farbe auf Basis real existierender Parteien vom Parteivorsitz ausgewählt wird. Parteirollen dürfen keine Sonderrechte verleihen, außer Zugriff auf den jeweiligen Parteikanal. Sollte ein Staatsbürger in keiner Partei Mitglied sein, erhält er die Rolle "Fraktionslos".
  
:: (4) Senatoren, Kanzler, Präsident und Richter erhalten die entsprechenden Rollen.  
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:: (4) Senatoren, Kanzler, Präsident und Richter erhalten die entsprechenden Rollen.
  
 
:: (5) Die Rolle "Zweitaccount" ist für gemeldete Zweitaccounts von Staatsbürgern. Wer häts gedacht.
 
:: (5) Die Rolle "Zweitaccount" ist für gemeldete Zweitaccounts von Staatsbürgern. Wer häts gedacht.
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:: (6) Neue Rollen dürfen nur unter Erlaubnis des Senats erstellt werden, selbiges gilt für die Löschung und Umbenennung. Rollen existierender Parteien, sowie die Rolle Staatsbürger und jene für Staatsbeamte, dürfen nicht gelöscht werden.
 
:: (6) Neue Rollen dürfen nur unter Erlaubnis des Senats erstellt werden, selbiges gilt für die Löschung und Umbenennung. Rollen existierender Parteien, sowie die Rolle Staatsbürger und jene für Staatsbeamte, dürfen nicht gelöscht werden.
  
:: (7) Druiden bekommen die Rolle "Druidischer Mitbürger" zugewiesen, weiterhin haben sie in der Regel eine eigene Rolle.
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:: (7) Droiden bekommen die Rolle "Droidischer Mitbürger" zugewiesen, weiterhin haben sie in der Regel eine eigene Rolle.

Version vom 7. August 2019, 21:16 Uhr


Präambel


folgt


Register 1: Grundgesetze


§1 - Benutzung von Kanälen
(1) Pornographische und andere explizite Inhalte sind nur in #nsfw erlaubt.
(2) Die exzessive Nutzung von den hauseigenen Droiden sollte nur in #botspam erfolgen.
(3) Spamming, egal welcher Art, ist in allen Kanälen verboten.
(4) Werbung für andere Discord-Server ist strikt untersagt.
(5) Verstöße gegen Abs. 1 bis 4 führen beim ersten Mal lediglich zu einer Verwarnung, bei mehrfacher Wiederholung und je nach Schwere können die Richter temporäre Stummschaltung oder einen vollständigen Ausschluss aus der Republik in Betracht ziehen.
(6) Informationen zu den restlichen Kanälen und ihren Nutzen finden sich in Register 5.
§2 - Weitere Rechte
Die Discord Nutzungsbedingungen, sowie Deutsches Recht, gelten auch in der Republik Diskort und Verstöße gegen einer der beiden kann zur sofortigen Verbannung führen.
§3 - Über die Grundgesetze
(1) Ein Verstoß gegen die hier genannten Grundgesetze ist der einzige legitime Grund zu einen permanenten Ausschluss vom Projekt. Sollten permanente Ausschlüsse nicht aufgrund der hier genannten Richtlinien erfolgen, verliert der Verantwortliche mit sofortiger Wirkung seine Rechte.
(2) Die wesentlichen Grundsätze, das heißt jene, welche für eine Verbannung relevant sind, müssen im Text-Kanal #regeln sinngemäß aufgelistet werden.

Register 2: Über Volksentscheide und Wahlen



Register 3: Über die Institutionen der Republik




Register 4: Über Parteien



Register 5: Kanäle, Droiden und Rollen


§1 - Textkanäle
(1) Neue Kanäle können nur mit Erlaubnis vom Senat erstellt werden. Wenn mit einer einfachen Mehrheit vom Senat bestätigt, muss der Reichspräsident, einer der Richter oder der Kanzler den neuen Kanal erstellen.
(2) Ausgenommen von Abs. 1 sind die Parteikanäle. Sie werden bei der Neugründung einer Partei erstellt. In ihnen dürfen nur die Parteimitglieder und Administratoren schreiben. Einsehbar sind die Parteikanäle für sämtliche Servermitglieder. Die Parteien, sowie ihre Textkanäle, sind in #liste und im Wiki auf Diskort:Liste der Parteien einzusehen.
(3) Als Informationskanäle dienen #regeln, #ankündigungen und #infos. In #ankündigungen sollen die Administratoren Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen bekannt geben, sowie andere Server-Ereignisse. In #infos ist der Aufbau der Republik Diskorts in Form eines Schemas zusammengefasst, weiterhin wird dort auf die Verfassung zurückverlinkt. Für #regeln siehe Register 1, §3. Diese drei Kanäle sind für alle Nutzer einsehbar und nur Administratoren können in ihnen schreiben. Sie sollten nur für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
(4) Die Chat-Kanäle sind #chat, #memes, #botspam und #nsfw. Auf sie muss jeder Nutzer Zugriff haben, sofern er nicht stumm geschaltet ist. Für die Chat-Kanäle gelten lediglich die in Register 1 §1 genannten Grundsätze.
(5) Die Regierungskanäle sind #senat, #gerichtshof, #geheime-hinterkammer und #log. Bis auf #geheime-hinterkammer müssen alle Regierungskanäle frei einsehbar sein, wobei in #senat nur gewählte Abgeordnete und der Kanzler, in #gerichtshof nur die Mitglieder des Hohen Gerichts und in #log nur der Karl-Droid schreiben sollen. Für weitere Informationen zu den Regierungskanälen, siehe Register 3 §§x-y.
(6) Nachrichten in #log dürfen unter keinerlei Umständen gelöscht werden.
(7) Textkanäle dürfen nicht gelöscht werden. Sollte ein Textkanal überflüssig werden, kann dieser schreibgeschützt werden und in eine Archiv-Kategorie verschoben werden. Archivierte Kanäle sollten weiterhin für jeden einsehbar sein, damit kein Admin evtl. Beweise für Straftaten oder derartiges verschwinden lassen kann. Archivierung erfolgt über Senatsbeschluss.
(8) Verstöße gegen Abs. 6-7 werden mit sofortiger Amtsenthebung und Ausschluss aus allen zukünftigen Kanzler- und Präsidentschaftswahlen geahndet.
§2 - Sprachkanäle
(1) Es gibt drei Sprachkanäle: Plenum für allgemeine Unterhaltungen, AFK als AFK-Kanal und Orchester zur Nutzung des Musikdroiden. Weiterhin ist fällt in die Kategorie Sprachkanäle der Textkanal #stumm-im-voice.
(2) Im Gegensatz zu Textkanälen können Sprachkanäle per Senatsbeschluss gelöscht werden, da man in ihnen keine alten Unterhaltungen einsehen kann. Ansonsten gelten die selben Regelungen wie in §1.
§3 - Droiden
(1) Droiden (auch Bots) können per Senatsbeschluss oder Volksbegehren eingeladen werden. Auf die selbe Weise können sie auch vom Server gekickt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Amtsentzug bestraft.
(2) Es wird mindestens ein Protokoll-Droid benötigt, der alle Änderungen am Server in #log dokumentiert. Dies ist momentan Karl.
(3) Sollte ein Droide über längere Zeit ausfallen, müssen Senatoren und Administratoren schnellst möglich einrn Ersatz finden. Dies gilt insbesondere für den Protokoll-Droiden.
§4 - Rollen und Berechtigungen
(1) Zum Schutz vor Raids kann die Rolle @everyone weder Bilder posten, noch Einladungslinks erstellen, externe Emotes verwenden, Links einbetten oder Reaktionen hinzufügen. Für all dies muss man Staatsbürger werden. Staatsbürgerschaft wird von einen Administrator ausgehändigt. Sollte der Nutzer bereits gegen die Grundsätze nach Register 1 verstoßen haben, ein Zweitaccount eines Staatsbürgers, oder unter 13 Jahre alt sein, hat er kein Recht auf Staatsbürgerschaft.
(2) Sämtliche Rollen müssen Zugriff auf den Auditlog haben. Für Informationen zum Zugriff auf Kanäle durch die einzelnen Rollen, vergleiche §1.
(3) Jede Partei hat eine eigene Rolle, deren Farbe auf Basis real existierender Parteien vom Parteivorsitz ausgewählt wird. Parteirollen dürfen keine Sonderrechte verleihen, außer Zugriff auf den jeweiligen Parteikanal. Sollte ein Staatsbürger in keiner Partei Mitglied sein, erhält er die Rolle "Fraktionslos".
(4) Senatoren, Kanzler, Präsident und Richter erhalten die entsprechenden Rollen.
(5) Die Rolle "Zweitaccount" ist für gemeldete Zweitaccounts von Staatsbürgern. Wer häts gedacht.
(6) Neue Rollen dürfen nur unter Erlaubnis des Senats erstellt werden, selbiges gilt für die Löschung und Umbenennung. Rollen existierender Parteien, sowie die Rolle Staatsbürger und jene für Staatsbeamte, dürfen nicht gelöscht werden.
(7) Droiden bekommen die Rolle "Droidischer Mitbürger" zugewiesen, weiterhin haben sie in der Regel eine eigene Rolle.