Diskort:Verfassung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Miderde-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Diskort Wiki>Just a MessageBoardsFan
Diskort Wiki>Just a MessageBoardsFan
Zeile 42: Zeile 42:
 
:: (2) An Wahlen und Abstimmungen teilnehmen dürfen nur Staatsbürger. Jeder Staatsbürger hat nur eine Stimme, und alle Stimmen werden gleich gewichtet.
 
:: (2) An Wahlen und Abstimmungen teilnehmen dürfen nur Staatsbürger. Jeder Staatsbürger hat nur eine Stimme, und alle Stimmen werden gleich gewichtet.
  
:: (3) An Partei-internen Wahlen u. Abstimmungen dürfen nur Mitglieder der jeweiligen Partei teilnehmen, und an Wahlen innerhalb des Senats nur die Senatoren. Für mehr Informationen, siehe Register 4 "Über Parteien" und Register 3 "Über die Institutionen der Republik", §3
+
:: (3) An Partei-internen Wahlen u. Abstimmungen dürfen nur Mitglieder der jeweiligen Partei teilnehmen, und an Wahlen innerhalb des Senats nur die Senatoren. Für mehr Informationen, siehe Register 4 "Über Parteien" und Register 3 "Über die Institutionen der Republik", §3.
 +
 
 +
:: (4) Wahlen und Abstimmungen sollten im entsprechenden Kanal über Reaktionen erfolgen.
  
 
: '''§2 - Volksbegehren und Entscheide'''
 
: '''§2 - Volksbegehren und Entscheide'''
Zeile 163: Zeile 165:
 
:: (2) Ausgenommen von Abs. 1 sind die Parteikanäle. Sie werden bei der Neugründung einer Partei erstellt. In ihnen dürfen nur die Parteimitglieder und Administratoren schreiben. Einsehbar sind die Parteikanäle für sämtliche Servermitglieder. Die Parteien, sowie ihre Textkanäle, sind in #liste und im Wiki auf [[Liste der Parteien]] einzusehen.
 
:: (2) Ausgenommen von Abs. 1 sind die Parteikanäle. Sie werden bei der Neugründung einer Partei erstellt. In ihnen dürfen nur die Parteimitglieder und Administratoren schreiben. Einsehbar sind die Parteikanäle für sämtliche Servermitglieder. Die Parteien, sowie ihre Textkanäle, sind in #liste und im Wiki auf [[Liste der Parteien]] einzusehen.
  
:: (3) Als Informationskanäle dienen #regeln, #ankündigungen und #infos. In #ankündigungen sollen die Administratoren Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen bekannt geben, sowie andere Server-Ereignisse. In #infos ist der Aufbau der Republik Diskorts in Form eines Schemas zusammengefasst, weiterhin wird dort auf die Verfassung zurückverlinkt. Für #regeln siehe Register 1, §3. Diese drei Kanäle sind für alle Nutzer einsehbar und nur Administratoren können in ihnen schreiben. Sie sollten nur für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
+
:: (3) Als Informationskanäle dienen #regeln, #ankündigungen, #wahlen-und-abstimmungen und #infos. In #ankündigungen sollen die Administratoren Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen bekannt geben, sowie andere Server-Ereignisse. In #infos ist der Aufbau der Republik Diskorts in Form eines Schemas zusammengefasst, weiterhin wird dort auf die Verfassung zurückverlinkt. In #wahle-und-abstimmungen, welcher nur für Staatsbürger zugänglich ist, erfolgen Wahl von Präsident, Senat und Volksabstimmungen. Für #regeln siehe Register 1, §3. Diese drei Kanäle sind für alle Nutzer einsehbar und nur Administratoren können in ihnen schreiben. Sie sollten nur für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
  
 
:: (4) Die Chat-Kanäle sind #chat, #memes, #botspam und #nsfw. Auf sie muss jeder Nutzer Zugriff haben, sofern er nicht stumm geschaltet ist. Für die Chat-Kanäle gelten lediglich die in Register 1 §1 genannten Grundsätze.
 
:: (4) Die Chat-Kanäle sind #chat, #memes, #botspam und #nsfw. Auf sie muss jeder Nutzer Zugriff haben, sofern er nicht stumm geschaltet ist. Für die Chat-Kanäle gelten lediglich die in Register 1 §1 genannten Grundsätze.

Version vom 10. August 2019, 15:39 Uhr


Präambel


folgt


Register 1: Grundgesetze


§1 - Benutzung von Kanälen
(1) Pornographische und andere explizite Inhalte sind nur in #nsfw erlaubt.
(2) Die exzessive Nutzung von den hauseigenen Droiden sollte nur in #botspam erfolgen.
(3) Spamming, egal welcher Art, ist in allen Kanälen verboten.
(4) Werbung für andere Discord-Server ist strikt untersagt.
(5) Verstöße gegen Abs. 1 bis 4 führen beim ersten Mal lediglich zu einer Verwarnung, bei mehrfacher Wiederholung und je nach Schwere können die Richter temporäre Stummschaltung oder einen vollständigen Ausschluss aus der Republik in Betracht ziehen.
(6) Informationen zu den restlichen Kanälen und ihren Nutzen finden sich in Register 5.
§2 - Weitere Rechte
Die Discord Nutzungsbedingungen, sowie Deutsches Recht, gelten auch in der Republik Diskort und Verstöße gegen einer der beiden kann zur sofortigen Verbannung führen.
§3 - Über die Grundgesetze
(1) Ein Verstoß gegen die hier genannten Grundgesetze ist der einzige legitime Grund zu einen permanenten Ausschluss vom Projekt. Sollten permanente Ausschlüsse nicht aufgrund der hier genannten Richtlinien erfolgen, verliert der Verantwortliche mit sofortiger Wirkung seine Rechte.
(2) Die wesentlichen Grundsätze, das heißt jene, welche für eine Verbannung relevant sind, müssen im Text-Kanal #regeln sinngemäß aufgelistet werden.

Register 2: Über Volksentscheide und Wahlen


§1 - Allgemeine Regelungen für Wahlen und Abstimmungen
(1) Die Wahlmanipulation durch Nutzung von Zweitaccounts ist strikt verboten. Sollte von Seiten des Hohen Gerichts berechtigter Verdacht bestehen, wird der Besitzer des Zweitaccounts von der Wahl disqualifiziert, seine Stimmen werden für ungültig erklärt und er verliert jegliche Sonderposten.
(2) An Wahlen und Abstimmungen teilnehmen dürfen nur Staatsbürger. Jeder Staatsbürger hat nur eine Stimme, und alle Stimmen werden gleich gewichtet.
(3) An Partei-internen Wahlen u. Abstimmungen dürfen nur Mitglieder der jeweiligen Partei teilnehmen, und an Wahlen innerhalb des Senats nur die Senatoren. Für mehr Informationen, siehe Register 4 "Über Parteien" und Register 3 "Über die Institutionen der Republik", §3.
(4) Wahlen und Abstimmungen sollten im entsprechenden Kanal über Reaktionen erfolgen.
§2 - Volksbegehren und Entscheide
Ab fünf Unterstützern kann ein Gesetzesvorschlag in Form eines Volksbegehrens eingereicht werden. Über diesen stimmt der Senat ab. Sollte der Vorschlag vom Senat abgelehnt werden, kommt es zu einer Server-weiten Abstimmung. An dieser kann jeder Staatsbürger teilnehmen. Das aufschiebende Veto-Recht des Präsidenten entfällt bei Volksentscheiden, nicht aber das des Hohen Gerichtes.
§3 - Senatswahlen
(1) Senatswahlen erfolgen immer am letzten Wochenende im Monat. Zur Wahl aufstellen können sich nur Parteien, welche entsprechend Register 4 §4 eine Liste erstellen müssen, die auf einen Parteitag von einer einfachen Mehrheit akzeptiert wird.
(2) Sollten mehr als fünf Unabhängige Kandidaten an der Wahl teilnehmen wollen, ist es Aufgabe des Hohen Gerichts, in Zusammenarbeit mit den Kandidaten eine Liste der Kandidaten zu erstellen. Diese Liste fungiert als Partei, muss hat aber keine internen Strukturen oder Abstimmungen und muss den Regelungen in Register 4 demnach nicht entsprechen.
(3) Mit 4 Stimmen für eine Liste erhält Listenplatz 1 einen Sitz im Senat, mit 8 auch Listenplatz 2 usw.
§4 - Präsidentschaftswahlen
(1) Bei Präsidentschaftswahlen kann jeder kandidieren, der seit mindestens 4 Monaten Staatsbürger der Republik ist und bereits ein anderes Amt ausübte.
(2) Parteien können einen Präsidentschaftskandidaten aufstellen, der obigen Bedingungen entspricht.
(3) Der Präsident darf nicht zugleich Generalsekretär einer Partei, Richter oder Senator sein.
(4) Damit die Wahl gültig ist, müssen mindestens zwei Personen kandidieren und mindestens fünf abgestimmt haben. Präsident wird derjenige, der die meisten Stimmen erhält, gewählt wird alle vier Monate an einen Sonntag.



Register 3: Über die Institutionen der Republik


§1 - Der Reichspräsident
(1) Der Reichspräsident (kurz Präsident) ist Staatsoberhaupt der Republik und im Kriegsfall Oberbefehlshaber der Armee. Er ist für die Planung von Defensive und Offensive zuständig und verwaltet den Server, hierfür hat er Owner-Rechte inne.
(2) Der Präsident hat gegenüber Parlamentsbeschlüssen ein aufschiebendes Veto-Recht. Dadurch kann er die Überarbeitung eines Gesetzesvorschlags fordern. Sollte er dieses Veto-Recht zur Unterdrückung der grundlegenden Freiheiten missbrauchen, kann das Hohe Gericht ein Amtsenthebungsverfahren einleiten.
(3) Für die Umsetzung der Senats-Beschlüsse ist der Präsident zusammen mit Kanzler und Richtern zuständig.
(4) Eine Amtsenthebung des Präsidenten kann durch 2/3 Mehrheit im Senat oder Beschluss des Hohen Gerichts eingeleitet werden. Hierdurch verliert der Präsident sein Amt, der Kanzler wird Interimspräsident und muss schnellst möglich Neuwahlen organisieren.
§2 - Das Hohe Gericht
(1) Das Hohe Gericht, dessen Mitglieder einfach Richter genannt werden, ist für die Rechtssprechung zuständig. Weiterhin fungiert es innerhalb der Republik als Kontrollorgan, welches die Meinungs-, Glaubens- und Informationsfreiheit gewähren soll. Hierfür haben die Mitglieder des Hohen Gerichts Admin-Rechte.
(2) Das Hohe Gericht besteht aus zwei Richtern, die vom Präsidenten ernannt wurden, und je zwei von den größten im Parlament vertretenen Parteien, das heißt die Parteien, die mehr als 10% der Sitze inne haben. Mitglieder des Hohen Gerichts können ihres Amtes nur enthoben werden, wenn sie zurück treten oder ein Regelbruch vorliegt.
(3) Um die Neutralität des Gerichts zu gewährleisten, dürfen die Richter kein anderes Amt zeitgleich ausüben. Sollte ein Richter dennoch in ein Amt gewählt werden, muss dieser von seinen Posten als Richter zurück treten.
(4) Zur Wahrung der Freiheiten darf das Hohe Gericht Beschlüsse des Parlaments ablehnen, welche gegen diese Verstoßen. Im Falle der Unterdrückung der Freiheiten durch Präsident, Kanzler oder einzelne Richter kann das Gericht als ganzes eine Amtsenthebung einleiten.
(5) Für einen Beschluss müssen diesem mehr als die Hälfte der Richter zustimmen. Sollte das Gericht unfähig sein, einen Entschluss zu fassen, bestimmen die beiden präsidiellen Richter.
(6) Für ein Amtsenthebungsverfahren ist eine 2/3 Mehrheit innerhalb des Gerichts erforderlich.
(7) Beschlüsse des Hohen Gerichts sind in #gerichtshof zu veröffentlichen. In diesem Kanal dürfen nur die Richter, und ggf. angeklagte Staatsbürger, schreiben.
§3 - Der Senat
(1) Der Senat wird entsprechend R.1 §2 und §3 gewählt und ist als Parlament Diskorts für die Gesetzgebung zuständig.
(2) Gesetze werden, wenn nicht an anderer Stelle der Verfassung spezifiziert, durch eine einfache Mehrheit verabschiedet. Durch das Verabschieden von Gesetzen kann der Senat unter anderem auch neue Kanäle und Bots erstellen lassen.
(3) Kanal für Diskussionen und Abstimmungen ist #senat. Sämtliche Abgeordneten dürfen hier, sofern keine Abstimmung läuft, schreiben. Weiterhin muss der Kanal jederzeit für die Staatsbürger lesbar sein.
(4) Der Senat wählt den Kanzler, welcher für dessen Leitung zuständig ist. Seine Befugnisse werden in §4 erläutert.
(5) Sollte ein Abgeordneter von seinen Posten zurücktreten oder seines Amtes enthoben werden, kann der nächste Listenplatz der Partei nachrücken. Sollte er jedoch die Partei wechseln, hat diese nicht das Recht, einen neuen Senator zu entsenden.
(6) Jeder Abgeordnete hat das Recht, einen Gesetzesvorschlag einzubringen, über den das Parlament abstimmen muss.
§4 - Der Kanzler


(1) Der Kanzler hat, wie Präsident und Richter, Adminrechte inne und ist somit mit für die Verwaltung des Servers zuständig. Er wird von einer einfachen Mehrheit im Senat gewählt. Um zur Kanzlerschaftswahl zu kandidieren, muss man Senator sein. Weiterhin darf man nicht Generalsekretär einer Partei sein.
(2) Die Senatssitzungen werden vom Kanzler geleitet. Er startet und beendet die Debatten und organisiert die Abstimmungen. Erfolg bzw. scheitern, insbesondere von relevanten Abstimmungen, hat der Kanzler in #ankündigungen bekannt zu machen.



Register 4: Über Parteien


§1 - Parteigründung
Eine Partei muss mindestens fünf Gründungsmitglieder haben, die alle seit mindestens einer Woche Staatsbürger der Republik sind.
§2 - Parteivorstand
(1) Sämtliche Führungspositionen müssen auf einen Parteitag auf Basis demokratischer Wahlen vergeben werden. Der Parteitag wird vom Vorsitzenden einberufen, wobei vor jeder Senatswahl mindestens einer stattfinden sollte. Er sollte zu einer Zeit stattfinden, wo möglichst viele Mitglieder, sowie Vorsitz und Generalsekretär, anwesend sind.
(2) Der Parteivorsitzende beruft den Parteitag ein und ist in der Regel entweder Präsidentschafts-, oder wenn Senator Kanzler-Kandidat. Er darf nicht zugleich Mitglied des Hohen Gerichts sein. Er hat für die Partei vor allem repräsentative Aufgaben und gibt die ungefähre Richtung an.
(3) Der Generalsekretär organisiert die Partei-internen Wahlen zum Vorstand und die Listen-erstellung für Senatswahlen. Er wird selbst zusammen mit dem Parteivorsitzenden gewählt. Der Generalsekretär darf nicht zugleich Vorsitzender, Kanzler, Präsident oder Richter sein.
(4) Die Erstellung der Liste zur Senatswahl erfolgt durch den Generalsekretär auf Basis von Vorschlägen aus der Partei. Die Liste muss auf einen Parteitag in einer Abstimmung mit mindestens 5 Parteimitgliedern abgesegnet werden, anderseits kann die Partei nicht zur Senatswahl antreten.
(5) Präsidentschafts- und Kanzlerkandidaten werden ebenfalls im Parteitag gewählt. Die Partei muss jedoch keinen Kandidaten stellen, sie kann sich auch dazu entscheiden, den Kandidaten einer anderen Partei zu unterstützen oder sich der Wahl zu enthalten.
(6) Die Partei kann einen Ehrenvorsitz wählen. Dieser ist in der Regel eine wichtige Person innerhalb der Parteigeschichte, oder besetzte ein hohes Amt. Da der Ehrenvorsitz keine Pflichten oder besondere Aufgaben hat, gibt es keine Vorraussetzungen zur Wahl.
§3 - Auflösung und Fusion von Parteien
(1) Eine Partei gilt als aufgelöst, wenn sie zwei Legislatur-Perioden hintereinander daran scheitert, eine Liste für die Senatswahl, oder einen Kanzler- bzw. Präsidentschaftskandidaten zu stellen.
(2) Eine Fusion zweier Parteien ist nur möglich, wenn von beiden Parteien auf einen Parteitag ratifiziert.
(3) In beiden Fällen ist der überflüssige Partei-Kanal nicht zu löschen, sondern ins Archiv zu verschieben. Nur die entsprechende Rolle kann gelöscht werden.
§4 - Parteimitgliedschaft
Jeder Staatsbürger hat das Recht, in einer ihm beliebigen Partei Mitglied zu sein. Kein Mitglied darf aus seiner Partei rausgeworfen werden. Man kann nur in einer Partei gleichzeitig sein.

Register 5: Kanäle, Droiden und Rollen


§1 - Textkanäle
(1) Neue Kanäle können nur mit Erlaubnis vom Senat erstellt werden. Wenn mit einer einfachen Mehrheit vom Senat bestätigt, muss der Reichspräsident, einer der Richter oder der Kanzler den neuen Kanal erstellen.
(2) Ausgenommen von Abs. 1 sind die Parteikanäle. Sie werden bei der Neugründung einer Partei erstellt. In ihnen dürfen nur die Parteimitglieder und Administratoren schreiben. Einsehbar sind die Parteikanäle für sämtliche Servermitglieder. Die Parteien, sowie ihre Textkanäle, sind in #liste und im Wiki auf Diskort:Liste der Parteien einzusehen.
(3) Als Informationskanäle dienen #regeln, #ankündigungen, #wahlen-und-abstimmungen und #infos. In #ankündigungen sollen die Administratoren Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen bekannt geben, sowie andere Server-Ereignisse. In #infos ist der Aufbau der Republik Diskorts in Form eines Schemas zusammengefasst, weiterhin wird dort auf die Verfassung zurückverlinkt. In #wahle-und-abstimmungen, welcher nur für Staatsbürger zugänglich ist, erfolgen Wahl von Präsident, Senat und Volksabstimmungen. Für #regeln siehe Register 1, §3. Diese drei Kanäle sind für alle Nutzer einsehbar und nur Administratoren können in ihnen schreiben. Sie sollten nur für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
(4) Die Chat-Kanäle sind #chat, #memes, #botspam und #nsfw. Auf sie muss jeder Nutzer Zugriff haben, sofern er nicht stumm geschaltet ist. Für die Chat-Kanäle gelten lediglich die in Register 1 §1 genannten Grundsätze.
(5) Die Regierungskanäle sind #senat, #gerichtshof, #geheime-hinterkammer und #log. Bis auf #geheime-hinterkammer müssen alle Regierungskanäle frei einsehbar sein, wobei in #senat nur gewählte Abgeordnete und der Kanzler, in #gerichtshof nur die Mitglieder des Hohen Gerichts und in #log nur der Karl-Droid schreiben sollen. Für weitere Informationen zu den Regierungskanälen, siehe Register 3.
(6) Nachrichten in #log dürfen unter keinerlei Umständen gelöscht werden.
(7) Textkanäle dürfen nicht gelöscht werden. Sollte ein Textkanal überflüssig werden, kann dieser schreibgeschützt werden und in eine Archiv-Kategorie verschoben werden. Archivierte Kanäle sollten weiterhin für jeden einsehbar sein, damit kein Admin evtl. Beweise für Straftaten oder derartiges verschwinden lassen kann. Archivierung erfolgt über Senatsbeschluss.
(8) Verstöße gegen Abs. 6-7 werden mit sofortiger Amtsenthebung und Ausschluss aus allen zukünftigen Kanzler- und Präsidentschaftswahlen geahndet.
§2 - Sprachkanäle
(1) Es gibt drei Sprachkanäle: Plenum für allgemeine Unterhaltungen, AFK als AFK-Kanal und Orchester zur Nutzung des Musikdroiden. Weiterhin ist fällt in die Kategorie Sprachkanäle der Textkanal #stumm-im-voice.
(2) Im Gegensatz zu Textkanälen können Sprachkanäle per Senatsbeschluss gelöscht werden, da man in ihnen keine alten Unterhaltungen einsehen kann. Ansonsten gelten die selben Regelungen wie in §1.
§3 - Droiden
(1) Droiden (auch Bots) können per Senatsbeschluss oder Volksbegehren eingeladen werden. Auf die selbe Weise können sie auch vom Server gekickt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Amtsentzug bestraft.
(2) Es wird mindestens ein Protokoll-Droid benötigt, der alle Änderungen am Server in #log dokumentiert. Dies ist momentan Karl.
(3) Sollte ein Droide über längere Zeit ausfallen, müssen Senatoren und Administratoren schnellst möglich einen Ersatz finden. Dies gilt insbesondere für den Protokoll-Droiden.
(4) Weitere Droiden sind Groovy für Musik und Disboard zum Anwerben neuer Staatsbürger.
§4 - Rollen und Berechtigungen
(1) Zum Schutz vor Raids kann die Rolle @everyone weder Bilder posten, noch Einladungslinks erstellen, externe Emotes verwenden, Links einbetten oder Reaktionen hinzufügen. Für all dies muss man Staatsbürger werden. Staatsbürgerschaft wird von einen Administrator ausgehändigt. Sollte der Nutzer bereits gegen die Grundsätze nach Register 1 verstoßen haben, ein Zweitaccount eines Staatsbürgers, oder unter 13 Jahre alt sein, hat er kein Recht auf Staatsbürgerschaft.
(2) Sämtliche Rollen müssen Zugriff auf den Auditlog haben. Für Informationen zum Zugriff auf Kanäle durch die einzelnen Rollen, vergleiche §1.
(3) Jede Partei hat eine eigene Rolle, deren Farbe auf Basis real existierender Parteien vom Parteivorsitz ausgewählt wird. Parteirollen dürfen keine Sonderrechte verleihen, außer Zugriff auf den jeweiligen Parteikanal. Sollte ein Staatsbürger in keiner Partei Mitglied sein, erhält er die Rolle "Fraktionslos".
(4) Senatoren, Kanzler, Präsident und Richter erhalten die entsprechenden Rollen.
(5) Die Rolle "Zweitaccount" ist für gemeldete Zweitaccounts von Staatsbürgern. Wer häts gedacht.
(6) Neue Rollen dürfen nur unter Erlaubnis des Senats erstellt werden, selbiges gilt für die Löschung, Umbenennung und das Bearbeiten von Berechtigungen. Rollen existierender Parteien, sowie die Rolle Staatsbürger und jene für Staatsbeamte, dürfen nicht gelöscht werden.
(7) Droiden bekommen die Rolle "Droidischer Mitbürger" zugewiesen, weiterhin haben sie in der Regel eine eigene Rolle.
§5 - Servereinstellungen, Emojis etc.
Servereinstellungen, Emojis und alles dergleichen dürfen nur unter Senatsbeschluss abgeändert werden. Zuwiederhandlungen werden mit Amtsenthebung bestraft.