Diskort:Verfassung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Verfassung der Freien Republik''' wurde erstmals vom Republiksgründer [[Diskort:Adrian Konradauer|Adrian Konradauer]] am Abend vor seinen Selbstmord in den Sandstrand an der heutigen Adriansbucht geschrieben. Mit einigen nachträglichen Modifikationen durch [[Diskort:Stephan Volgegard|Stephan Volgegard]] hatte diese Verfassung ihre Gültigkeit bis zu den [[Hintenburg-Revolt]]en, nach welchen sie durch eine vom Volk abgesegnete Neufassung von [[Sophokles von Arstotzka]] ersetzt wurde.  
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Die '''Verfassung der Freien Republik''' wurde erstmals vom Republiksgründer [[Diskort:Adrian Konradauer|Adrian Konradauer]] am Abend vor seinen Selbstmord in den Sandstrand an der heutigen Adriansbucht geschrieben. Mit einigen nachträglichen Modifikationen durch [[Diskort:Stephan Volgegard|Stephan Volgegard]] hatte diese Verfassung ihre Gültigkeit bis zu den [[Diskort:Hintenburg-Revolt|Hintenburg-Revolten]], nach welchen sie durch eine vom Volk abgesegnete Neufassung von Sophokles von Arstotzka ersetzt wurde.  
  
 
Sie war der erste und lange Zeit einzige gültige Gesetzestext innerhalb der Republik und hat, da es ja eine Verfassung ist, eine besondere Wichtigkeit.
 
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:: (1) Neue Kanäle können nur mit Erlaubnis vom Senat erstellt werden. Wenn mit einer einfachen Mehrheit vom Senat bestätigt, muss der Reichspräsident, einer der Richter oder der Kanzler den neuen Kanal erstellen.
 
:: (1) Neue Kanäle können nur mit Erlaubnis vom Senat erstellt werden. Wenn mit einer einfachen Mehrheit vom Senat bestätigt, muss der Reichspräsident, einer der Richter oder der Kanzler den neuen Kanal erstellen.
  
:: (2) Ausgenommen von Abs. 1 sind die Parteikanäle. Sie werden bei der Neugründung einer Partei erstellt. In ihnen dürfen nur die Parteimitglieder und Administratoren schreiben. Einsehbar sind die Parteikanäle für sämtliche Servermitglieder. Die Parteien, sowie ihre Textkanäle, sind in #liste und im Wiki auf [[Liste der Parteien]] einzusehen.
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:: (2) Ausgenommen von Abs. 1 sind die Parteikanäle. Sie werden bei der Neugründung einer Partei erstellt. In ihnen dürfen nur die Parteimitglieder und Administratoren schreiben. Einsehbar sind die Parteikanäle für sämtliche Servermitglieder. Die Parteien, sowie ihre Textkanäle, sind in #liste und im Wiki auf [[Diskort:Liste der Parteien|Liste der Parteien]] einzusehen.
  
 
:: (3) Als Informationskanäle dienen #regeln, #ankündigungen, #wahlen-und-abstimmungen und #infos. In #ankündigungen sollen die Administratoren Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen bekannt geben, sowie andere Server-Ereignisse. In #infos ist der Aufbau der Republik Diskorts in Form eines Schemas zusammengefasst, weiterhin wird dort auf die Verfassung zurückverlinkt. In #wahle-und-abstimmungen, welcher nur für Staatsbürger zugänglich ist, erfolgen Wahl von Präsident, Senat und Volksabstimmungen. Für #regeln siehe Register 1, §3. Diese drei Kanäle sind für alle Nutzer einsehbar und nur Administratoren können in ihnen schreiben. Sie sollten nur für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
 
:: (3) Als Informationskanäle dienen #regeln, #ankündigungen, #wahlen-und-abstimmungen und #infos. In #ankündigungen sollen die Administratoren Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen bekannt geben, sowie andere Server-Ereignisse. In #infos ist der Aufbau der Republik Diskorts in Form eines Schemas zusammengefasst, weiterhin wird dort auf die Verfassung zurückverlinkt. In #wahle-und-abstimmungen, welcher nur für Staatsbürger zugänglich ist, erfolgen Wahl von Präsident, Senat und Volksabstimmungen. Für #regeln siehe Register 1, §3. Diese drei Kanäle sind für alle Nutzer einsehbar und nur Administratoren können in ihnen schreiben. Sie sollten nur für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
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==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
*[[Volksentscheid über eine neue Verfassung]]
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*[[Diskort:Volksentscheid über eine neue Verfassung|Volksentscheid über eine neue Verfassung]]
 
[[Kategorie:Inhalt]]
 
[[Kategorie:Inhalt]]

Aktuelle Version vom 12. November 2021, 12:42 Uhr

Die Verfassung der Freien Republik wurde erstmals vom Republiksgründer Adrian Konradauer am Abend vor seinen Selbstmord in den Sandstrand an der heutigen Adriansbucht geschrieben. Mit einigen nachträglichen Modifikationen durch Stephan Volgegard hatte diese Verfassung ihre Gültigkeit bis zu den Hintenburg-Revolten, nach welchen sie durch eine vom Volk abgesegnete Neufassung von Sophokles von Arstotzka ersetzt wurde.

Sie war der erste und lange Zeit einzige gültige Gesetzestext innerhalb der Republik und hat, da es ja eine Verfassung ist, eine besondere Wichtigkeit.

Erste Verfassung[Bearbeiten]

Genauer Wortlaut:

Register 1: Grundgesetze


§1 - Benutzung von Kanälen
(1) Pornographische und andere explizite Inhalte sind nur in #nsfw erlaubt.
(2) Die exzessive Nutzung von den hauseigenen Droiden sollte nur in #botspam erfolgen.
(3) Spamming, egal welcher Art, ist in allen Kanälen verboten.
(4) Werbung für andere Discord-Server ist strikt untersagt.
(5) Verstöße gegen Abs. 1 bis 4 führen beim ersten Mal lediglich zu einer Verwarnung, bei mehrfacher Wiederholung und je nach Schwere können die Richter temporäre Stummschaltung oder einen vollständigen Ausschluss aus der Republik in Betracht ziehen.
(6) Informationen zu den restlichen Kanälen und ihren Nutzen finden sich in Register 5.
§2 - Weitere Rechte
Die Discord Nutzungsbedingungen, sowie Deutsches Recht, gelten auch in der Republik Diskort und Verstöße gegen einer der beiden kann zur sofortigen Verbannung führen.
§3 - Über die Grundgesetze
(1) Ein Verstoß gegen die hier genannten Grundgesetze ist der einzige legitime Grund zu einen permanenten Ausschluss vom Projekt. Sollten permanente Ausschlüsse nicht aufgrund der hier genannten Richtlinien erfolgen, verliert der Verantwortliche mit sofortiger Wirkung seine Rechte.
(2) Die wesentlichen Grundsätze, das heißt jene, welche für eine Verbannung relevant sind, müssen im Text-Kanal #regeln sinngemäß aufgelistet werden.

Register 2: Über Volksentscheide und Wahlen


§1 - Allgemeine Regelungen für Wahlen und Abstimmungen
(1) Die Wahlmanipulation durch Nutzung von Zweitaccounts ist strikt verboten. Sollte von Seiten des Hohen Gerichts berechtigter Verdacht bestehen, wird der Besitzer des Zweitaccounts von der Wahl disqualifiziert, seine Stimmen werden für ungültig erklärt und er verliert jegliche Sonderposten.
(2) An Wahlen und Abstimmungen teilnehmen dürfen nur Staatsbürger. Jeder Staatsbürger hat nur eine Stimme, und alle Stimmen werden gleich gewichtet.
(3) An Partei-internen Wahlen u. Abstimmungen dürfen nur Mitglieder der jeweiligen Partei teilnehmen, und an Wahlen innerhalb des Senats nur die Senatoren. Für mehr Informationen, siehe Register 4 "Über Parteien" und Register 3 "Über die Institutionen der Republik", §3.
(4) Wahlen und Abstimmungen sollten im entsprechenden Kanal über Reaktionen erfolgen.
§2 - Volksbegehren und Entscheide
Ab fünf Unterstützern kann ein Gesetzesvorschlag in Form eines Volksbegehrens eingereicht werden. Über diesen stimmt der Senat ab. Sollte der Vorschlag vom Senat abgelehnt werden, kommt es zu einer Server-weiten Abstimmung. An dieser kann jeder Staatsbürger teilnehmen. Das aufschiebende Veto-Recht des Präsidenten entfällt bei Volksentscheiden, nicht aber das des Hohen Gerichtes.
§3 - Senatswahlen
(1) Senatswahlen erfolgen immer am letzten Wochenende im Monat. Zur Wahl aufstellen können sich nur Parteien, welche entsprechend Register 4 §4 eine Liste erstellen müssen, die auf einen Parteitag von einer einfachen Mehrheit akzeptiert wird.
(2) Sollten mehr als fünf Unabhängige Kandidaten an der Wahl teilnehmen wollen, ist es Aufgabe des Hohen Gerichts, in Zusammenarbeit mit den Kandidaten eine Liste der Kandidaten zu erstellen. Diese Liste fungiert als Partei, muss hat aber keine internen Strukturen oder Abstimmungen und muss den Regelungen in Register 4 demnach nicht entsprechen.
(3) Mit 4 Stimmen für eine Liste erhält Listenplatz 1 einen Sitz im Senat, mit 8 auch Listenplatz 2 usw.
§4 - Präsidentschaftswahlen
(1) Bei Präsidentschaftswahlen kann jeder kandidieren, der seit mindestens 4 Monaten Staatsbürger der Republik ist und bereits ein anderes Amt ausübte.
(2) Parteien können einen Präsidentschaftskandidaten aufstellen, der obigen Bedingungen entspricht.
(3) Der Präsident darf nicht zugleich Generalsekretär einer Partei, Richter oder Senator sein.
(4) Damit die Wahl gültig ist, müssen mindestens zwei Personen kandidieren und mindestens fünf abgestimmt haben. Präsident wird derjenige, der die meisten Stimmen erhält, gewählt wird alle vier Monate an einen Sonntag.



Register 3: Über die Institutionen der Republik


§1 - Der Reichspräsident
(1) Der Reichspräsident (kurz Präsident) ist Staatsoberhaupt der Republik und im Kriegsfall Oberbefehlshaber der Armee. Er ist für die Planung von Defensive und Offensive zuständig und verwaltet den Server, hierfür hat er Owner-Rechte inne.
(2) Der Präsident hat gegenüber Parlamentsbeschlüssen ein aufschiebendes Veto-Recht. Dadurch kann er die Überarbeitung eines Gesetzesvorschlags fordern. Sollte er dieses Veto-Recht zur Unterdrückung der grundlegenden Freiheiten missbrauchen, kann das Hohe Gericht ein Amtsenthebungsverfahren einleiten.
(3) Für die Umsetzung der Senats-Beschlüsse ist der Präsident zusammen mit Kanzler und Richtern zuständig.
(4) Eine Amtsenthebung des Präsidenten kann durch 2/3 Mehrheit im Senat oder Beschluss des Hohen Gerichts eingeleitet werden. Hierdurch verliert der Präsident sein Amt, der Kanzler wird Interimspräsident und muss schnellst möglich Neuwahlen organisieren.
§2 - Das Hohe Gericht
(1) Das Hohe Gericht, dessen Mitglieder einfach Richter genannt werden, ist für die Rechtssprechung zuständig. Weiterhin fungiert es innerhalb der Republik als Kontrollorgan, welches die Meinungs-, Glaubens- und Informationsfreiheit gewähren soll. Hierfür haben die Mitglieder des Hohen Gerichts Admin-Rechte.
(2) Das Hohe Gericht besteht aus zwei Richtern, die vom Präsidenten ernannt wurden, und vieren, die von einer 2/3 Mehrheit im Senat gewählt wurden. Richter können ihres Amtes nur enthoben werden, wenn sie selbst zurück treten oder ein Regelbruch bzw. ein Fall von Amtsmissbrauch vorliegt.
(3) Um die Neutralität des Gerichts zu gewährleisten, dürfen die Richter kein anderes Amt zeitgleich ausüben. Sollte ein Richter dennoch in ein Amt gewählt werden, muss dieser von seinen Posten als Richter zurück treten.
(4) Zur Wahrung der Freiheiten darf das Hohe Gericht Beschlüsse des Parlaments ablehnen, welche gegen diese Verstoßen. Im Falle der Unterdrückung der Freiheiten durch Präsident, Kanzler oder einzelne Richter kann das Gericht als ganzes eine Amtsenthebung einleiten.
(5) Für einen Beschluss müssen diesem mehr als die Hälfte der Richter zustimmen. Sollte das Gericht unfähig sein, einen Entschluss zu fassen, bestimmen die beiden präsidiellen Richter.
(6) Für ein Amtsenthebungsverfahren ist eine 2/3 Mehrheit innerhalb des Gerichts erforderlich.
(7) Beschlüsse des Hohen Gerichts sind in #gerichtshof zu veröffentlichen. In diesem Kanal dürfen nur die Richter, und ggf. angeklagte Staatsbürger, schreiben.
§3 - Der Senat
(1) Der Senat wird entsprechend R.1 §2 und §3 gewählt und ist als Parlament Diskorts für die Gesetzgebung zuständig.
(2) Gesetze werden, wenn nicht an anderer Stelle der Verfassung spezifiziert, durch eine einfache Mehrheit verabschiedet. Durch das Verabschieden von Gesetzen kann der Senat unter anderem auch neue Kanäle und Bots erstellen lassen.
(3) Kanal für Diskussionen und Abstimmungen ist #senat. Sämtliche Abgeordneten dürfen hier, sofern keine Abstimmung läuft, schreiben. Weiterhin muss der Kanal jederzeit für die Staatsbürger lesbar sein.
(4) Der Senat wählt den Kanzler, welcher für dessen Leitung zuständig ist. Seine Befugnisse werden in §4 erläutert.
(5) Sollte ein Abgeordneter von seinen Posten zurücktreten oder seines Amtes enthoben werden, kann der nächste Listenplatz der Partei nachrücken. Sollte er jedoch die Partei wechseln, hat diese nicht das Recht, einen neuen Senator zu entsenden.
(6) Jeder Abgeordnete hat das Recht, einen Gesetzesvorschlag einzubringen, über den das Parlament abstimmen muss.
§4 - Der Kanzler


(1) Der Kanzler hat, wie Präsident und Richter, Adminrechte inne und ist somit mit für die Verwaltung des Servers zuständig. Er wird von einer einfachen Mehrheit im Senat gewählt. Um zur Kanzlerschaftswahl zu kandidieren, muss man Senator sein. Weiterhin darf man nicht Generalsekretär einer Partei sein.
(2) Die Senatssitzungen werden vom Kanzler geleitet. Er startet und beendet die Debatten und organisiert die Abstimmungen. Erfolg bzw. scheitern, insbesondere von relevanten Abstimmungen, hat der Kanzler in #ankündigungen bekannt zu machen.



Register 4: Über Parteien


§1 - Parteigründung
Eine Partei muss mindestens fünf Gründungsmitglieder haben, die alle seit mindestens einer Woche Staatsbürger der Republik sind.
§2 - Parteivorstand
(1) Sämtliche Führungspositionen müssen auf einen Parteitag auf Basis demokratischer Wahlen vergeben werden. Der Parteitag wird vom Vorsitzenden einberufen, wobei vor jeder Senatswahl mindestens einer stattfinden sollte. Er sollte zu einer Zeit stattfinden, wo möglichst viele Mitglieder, sowie Vorsitz und Generalsekretär, anwesend sind.
(2) Der Parteivorsitzende beruft den Parteitag ein und ist in der Regel entweder Präsidentschafts-, oder wenn Senator Kanzler-Kandidat. Er darf nicht zugleich Mitglied des Hohen Gerichts sein. Er hat für die Partei vor allem repräsentative Aufgaben und gibt die ungefähre Richtung an.
(3) Der Generalsekretär organisiert die Partei-internen Wahlen zum Vorstand und die Listen-erstellung für Senatswahlen. Er wird selbst zusammen mit dem Parteivorsitzenden gewählt. Der Generalsekretär darf nicht zugleich Vorsitzender, Kanzler, Präsident oder Richter sein.
(4) Die Erstellung der Liste zur Senatswahl erfolgt durch den Generalsekretär auf Basis von Vorschlägen aus der Partei. Die Liste muss auf einen Parteitag in einer Abstimmung mit mindestens 5 Parteimitgliedern abgesegnet werden, anderseits kann die Partei nicht zur Senatswahl antreten.
(5) Präsidentschafts- und Kanzlerkandidaten werden ebenfalls im Parteitag gewählt. Die Partei muss jedoch keinen Kandidaten stellen, sie kann sich auch dazu entscheiden, den Kandidaten einer anderen Partei zu unterstützen oder sich der Wahl zu enthalten.
(6) Die Partei kann einen Ehrenvorsitz wählen. Dieser ist in der Regel eine wichtige Person innerhalb der Parteigeschichte, oder besetzte ein hohes Amt. Da der Ehrenvorsitz keine Pflichten oder besondere Aufgaben hat, gibt es keine Vorraussetzungen zur Wahl.
§3 - Auflösung und Fusion von Parteien
(1) Eine Partei gilt als aufgelöst, wenn sie zwei Legislatur-Perioden hintereinander daran scheitert, eine Liste für die Senatswahl, oder einen Kanzler- bzw. Präsidentschaftskandidaten zu stellen.
(2) Eine Fusion zweier Parteien ist nur möglich, wenn von beiden Parteien auf einen Parteitag ratifiziert.
(3) In beiden Fällen ist der überflüssige Partei-Kanal nicht zu löschen, sondern ins Archiv zu verschieben. Nur die entsprechende Rolle kann gelöscht werden.
§4 - Parteimitgliedschaft
Jeder Staatsbürger hat das Recht, in einer ihm beliebigen Partei Mitglied zu sein. Kein Mitglied darf aus seiner Partei rausgeworfen werden. Man kann nur in einer Partei gleichzeitig sein.

Register 5: Kanäle, Droiden und Rollen


§1 - Textkanäle
(1) Neue Kanäle können nur mit Erlaubnis vom Senat erstellt werden. Wenn mit einer einfachen Mehrheit vom Senat bestätigt, muss der Reichspräsident, einer der Richter oder der Kanzler den neuen Kanal erstellen.
(2) Ausgenommen von Abs. 1 sind die Parteikanäle. Sie werden bei der Neugründung einer Partei erstellt. In ihnen dürfen nur die Parteimitglieder und Administratoren schreiben. Einsehbar sind die Parteikanäle für sämtliche Servermitglieder. Die Parteien, sowie ihre Textkanäle, sind in #liste und im Wiki auf Liste der Parteien einzusehen.
(3) Als Informationskanäle dienen #regeln, #ankündigungen, #wahlen-und-abstimmungen und #infos. In #ankündigungen sollen die Administratoren Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen bekannt geben, sowie andere Server-Ereignisse. In #infos ist der Aufbau der Republik Diskorts in Form eines Schemas zusammengefasst, weiterhin wird dort auf die Verfassung zurückverlinkt. In #wahle-und-abstimmungen, welcher nur für Staatsbürger zugänglich ist, erfolgen Wahl von Präsident, Senat und Volksabstimmungen. Für #regeln siehe Register 1, §3. Diese drei Kanäle sind für alle Nutzer einsehbar und nur Administratoren können in ihnen schreiben. Sie sollten nur für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
(4) Die Chat-Kanäle sind #chat, #memes, #botspam und #nsfw. Auf sie muss jeder Nutzer Zugriff haben, sofern er nicht stumm geschaltet ist. Für die Chat-Kanäle gelten lediglich die in Register 1 §1 genannten Grundsätze.
(5) Die Regierungskanäle sind #senat, #gerichtshof, #geheime-hinterkammer und #log. Bis auf #geheime-hinterkammer müssen alle Regierungskanäle frei einsehbar sein, wobei in #senat nur gewählte Abgeordnete und der Kanzler, in #gerichtshof nur die Mitglieder des Hohen Gerichts und in #log nur der Karl-Droid schreiben sollen. Für weitere Informationen zu den Regierungskanälen, siehe Register 3.
(6) Nachrichten in #log dürfen unter keinerlei Umständen gelöscht werden.
(7) Textkanäle dürfen nicht gelöscht werden. Sollte ein Textkanal überflüssig werden, kann dieser schreibgeschützt werden und in eine Archiv-Kategorie verschoben werden. Archivierte Kanäle sollten weiterhin für jeden einsehbar sein, damit kein Admin evtl. Beweise für Straftaten oder derartiges verschwinden lassen kann. Archivierung erfolgt über Senatsbeschluss.
(8) Verstöße gegen Abs. 6-7 werden mit sofortiger Amtsenthebung und Ausschluss aus allen zukünftigen Kanzler- und Präsidentschaftswahlen geahndet.
§2 - Sprachkanäle
(1) Es gibt drei Sprachkanäle: Plenum für allgemeine Unterhaltungen, AFK als AFK-Kanal und Orchester zur Nutzung des Musikdroiden. Weiterhin ist fällt in die Kategorie Sprachkanäle der Textkanal #stumm-im-voice.
(2) Im Gegensatz zu Textkanälen können Sprachkanäle per Senatsbeschluss gelöscht werden, da man in ihnen keine alten Unterhaltungen einsehen kann. Ansonsten gelten die selben Regelungen wie in §1.
§3 - Droiden
(1) Droiden (auch Bots) können per Senatsbeschluss oder Volksbegehren eingeladen werden. Auf die selbe Weise können sie auch vom Server gekickt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Amtsentzug bestraft.
(2) Es wird mindestens ein Protokoll-Droid benötigt, der alle Änderungen am Server in #log dokumentiert. Dies ist momentan Karl.
(3) Sollte ein Droide über längere Zeit ausfallen, müssen Senatoren und Administratoren schnellst möglich einen Ersatz finden. Dies gilt insbesondere für den Protokoll-Droiden.
(4) Weitere Droiden sind Rhythm für Musik und Disboard zum Anwerben neuer Staatsbürger, sowie Amari für das Leveling-System.
§4 - Rollen und Berechtigungen
(1) Zum Schutz vor Raids kann die Rolle @everyone weder Bilder posten, noch Einladungslinks erstellen, externe Emotes verwenden, Links einbetten oder Reaktionen hinzufügen. Für all dies muss man Staatsbürger werden. Staatsbürgerschaft erhält man mit dem Erreichen von Level 3, oder im Sonderfall durch einen Richterlichen bzw. Präsidialbeschluss. Sollte der Nutzer bereits gegen die Grundsätze nach Register 1 verstoßen haben, ein Zweitaccount eines Staatsbürgers, oder unter 13 Jahre alt sein, ist sein Recht auf eine Staatsbürgerschaft vergolten.
(2) Sämtliche Rollen müssen Zugriff auf den Auditlog haben. Für Informationen zum Zugriff auf Kanäle durch die einzelnen Rollen, vergleiche §1.
(3) Jede Partei hat eine eigene Rolle, deren Farbe auf Basis real existierender Parteien vom Parteivorsitz ausgewählt wird. Parteirollen dürfen keine Sonderrechte verleihen, außer Zugriff auf den jeweiligen Parteikanal. Sollte ein Staatsbürger in keiner Partei Mitglied sein, erhält er die Rolle "Fraktionslos".
(4) Senatoren, Kanzler, Präsident und Richter erhalten die entsprechenden Rollen.
(5) Neue Rollen dürfen nur unter Erlaubnis des Senats erstellt werden, selbiges gilt für die Löschung, Umbenennung und das Bearbeiten von Berechtigungen. Rollen existierender Parteien, sowie die Rolle Staatsbürger und jene für Staatsbeamte, dürfen nicht gelöscht werden.
(6) Droiden bekommen die Rolle "Droidischer Mitbürger" zugewiesen, weiterhin haben sie in der Regel eine eigene Rolle.
§5 - Servereinstellungen, Emojis etc.
Servereinstellungen, Emojis und alles dergleichen dürfen nur unter Senatsbeschluss abgeändert werden. Zuwiederhandlungen werden mit Amtsenthebung bestraft.

Zweite Verfassung[Bearbeiten]

Genauer Wortlaut:

<poem> I. Diskort und seine Bürger §1 Diskort ist eine souveräne und semipräsidentielle Republik. Alle Macht geht vom Volke aus. §2 Die Discord-Nutzungsbedingungen verlieren in Diskort nicht ihre Gültigkeit. §3 Die Flagge Diskorts ist violett-weiß-grün horizontal zu gleichen Teilen gestreift. §4 Die Sprache Diskorts ist Deutsch. §5 Staatsbürger ist derjenige, der das Level eins beim Amari-Bot und das dreizehnte Lebensjahr erreicht hat. Die Staatsbürgerschaft darf nicht entzogen werden, es sei denn, dies ist Bestandteil eines Urteiles nach Abs. V.

II. Der Präsident §1 Der Präsident ist das Staatsoberhaupt der Republik Diskort. Er hat demnach Ownerrechte inne. §2 Zur Wahl des Präsidenten darf sich jeder stellen, der zuvor schon einmal einen Regierungsposten inne hatte und beim Amari-Bot das vierte Level erreicht hat. Jeder Kandidat hat zu jedem Zeitpunkt das Recht, aus der Wahl auszutreten. §3 Der Präsident wird von allen Staatsbürgern auf sechs Wochen direkt gewählt. Es gewinnt der Kandidat mit den meisten Stimmen. Bei einem Gleichstand entscheidet das Los. §4 Die Wahl wird am ersten deutschlandweiten Feiertag nach Ende der Amtszeit des Präsidenten für 24 Stunden durchgeführt. Zwischen dem Ende der Amtszeit des Präsidenten und der Wahl eines Nachfolgers wird der Kanzler Präsident, behält aber dennoch das Amt des Kanzlers inne. Der Kanzler muss am angegebenen Tag die Wahl ausrufen. §5 Der Präsident kann nur auf Anklage des Senats und der Bestätigung des Hohen und Verfassungsgerichtes oder durch seinen eigenen Rücktritt aus dem Amt entfernt werden. §6 Der Präsident hat ein Vetorecht auf Beschlüsse des Senats. Dieser kann dieses mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aufheben. Näheres dazu in Abs. VI.

III. Der Kanzler und seine Vertreter §1 Der Kanzler und der Oppositionsführer sind beide Vorsitzende des Senats. Im Streitfall überstimmt der Kanzler den Oppositionsführer. Sollte einer von beiden aus dem Amt ausscheiden, muss so bald wie möglich eine neue Kanzlerwahl durchgeführt werden. §2 Der Kanzler und der Oppositionsführer werden in der Kanzlerwahl gewählt. Diese wird vom Senat als höchste Priorität durchgeführt. Der Kandidat mit den meisten Stimmen wird Kanzler, der mit den zweitmeisten wird Oppositionsführer. Bei Gleichstand entscheidet das Los. §3 Der Senat kann jederzeit dem Kanzler das Misstrauen aussprechen. In diesem Fall scheidet der Kanzler aus dem Amt aus. §4 Kanzler und Oppositionsführer sind für die Verwaltung des Servers zuständig und haben somit Adminrechte inne. §5 Die Amtszeit des Oppositionsführers endet spätestens mit der des Senats. Die des Kanzlers endet spätestens mit der Wahl eines Nachfolgers.

IV. Der Senat §1 Der Senat wird alle drei Wochen gewählt. Stellen kann sich jeder, der beim Amari-Bot das zweite Level erreicht hat. Jeder Kandidat hat jederzeit das Recht, aus dem Rennen auszusteigen. In diesem Fall rückt der nächste Listenplatz nach. §2 Der Senat besteht aus so vielen Mitgliedern, wie die Zahl der abgegebenen Stimmen durch vier mit normalen Rundungsregeln beträgt. Diese werden nach D'Hondt den Listen zugeteilt. Eine Liste kann jede Partei aufstellen. §3 Die Wahl wird am ersten Feiertag nach dem Ende der Amtszeit des letzten Senats für 24 Stunden durchgeführt. Die Wahl muss zum angegebenen Zeitpunkt von dem Kanzler ausgerufen werden. §4 Sollte ein Senator ausscheiden, rückt der nächste Listenplatz seiner Liste nach.

V. Die Justiz §1 Die Justiz der Republik Diskort besteht zum einen aus dem Hohen und Verfassungsgericht und zum anderen aus jedem einzelnen Admin. §2 Die Bestrafung durch einen Admin umfasst Verwarnungen, Kicks und Bans. Sie darf nur aufgrund einer Verletzung der in Abs. I. §2 aufgeführten Dokumente oder aufgrund einer der folgenden Taten vollzogen werden: (a) Pornographische und andere explizite Inhalte außer in designierten Kanälen, (b) Die exzessive Nutzung von den hauseigenen Droiden außer in designierten Kanälen, (c) Spamming, egal welcher Art, (d) Werbung für andere Discord-Server. §3 Das Hohe und Verfassungsgericht verhandelt alle anderen Straf- und Zivilsachen. Jede Strafe darf verhängt werden, für im Rahmen dieser Verfassung ist. Es besteht aus fünf Richtern, die vom Präsidenten ernannt und vom Senat bestätigt werden. Näheres dazu in Abs. VI. §4 Das Hohe und Verfassungsgericht hat ein Vetorecht auf Beschlüsse des Senats. §5 Eine Bestrafung seitens des Hohen und Verfassungsgerichtes darf nur aufgrund einer Verletzung der Verfassung oder der Gesetze Diskorts oder der in I. §2 aufgeführten Dokumente verhängt werden. §6 Sollte ein Amtsträger die in I. §2 aufgeführten Dokumente oder die in §2 a-d aufgeführten Grundsätze verletzen, muss dies vor dem Hohen und Verfassungsgericht verhandelt werden.

VI. Gesetzgebung und Beschlussfassung §1 Der Senat beschließt Gesetze in der folgenden Prozedur: (a) Ein Senator schlägt ein Gesetz vor. (b) Dieses Gesetz wird vom Senat begutachtet. Der Senat kann Änderungen machen. (c) Das Gesetz mit allen Änderungen wird beraten. Das Gesetz muss mit einer absoluten Mehrheit angenommen werden. §2 Sollte an einer anderen Stelle in dieser Verfassung oder in einem Gesetz eine Abstimmung des Senats erforderlich sein, so wird diese ohne Aussprache durchgeführt. §3 Sollte nichts weiter bestimmt sein, wird eine einfache Mehrheit benötigt. Bei anderen Mehrheiten ist das Quorum der Mitglieder gemeint, die ihre Stimme abgegeben haben. §4 Senatsabstimmungen dauern an: (a) Bei Abstimmungen nach §1b mindestens fünf Minuten, (b) Bei Abstimmungen, wo eine Zweidrittelmehrheit nötig ist mindestens vierundzwanzig Stunden, (c) Bei der Kanzlerwahl mindestens so lange, bis fünf sechstel aller Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben und (d) Bei allen anderen Abstimmungen mindestens zwei Stunden.

VII. Der Notstand §1 Der Notstand kann nur vom Präsidenten aufgerufen werden. Das Hohe Gericht muss diesen bestätigen. §2 Im Notstand auslaufende Amtszeiten enden erst mit dem Ende des Notstands. Weiterhin ersetzt der Notstandsrat die Funktionen des Senats und des Hohen und Verfassungsgerichtes. Weiterhin darf er ohne vorliegen von Straftaten Strafen verhängen. §3 Der Notstandsrat besteht aus allen Richtern, dem Kanzler, dem Oppositionsführer, einem Vertreter jeder Partei, die im Senat vertreten ist (weder Kanzler noch Oppositionsführer), dem Stabschef und dem Präsidenten, der den Vorsitz und den Stichentscheid innehat. §3 Der Notstandsrat kann jedes Gesetz erlassen, jedoch nicht die Verfassung ändern. §4 Der Notstandsrat beschließt immer mittels einfacher Mehrheit innerhalb einer Stunde. Es wird nur über Gesetze abgestimmt, die von jedem Mitglied des Notstandsrates vorgeschlagen werden können. Änderungen können nicht gemacht werden. §5 Mit dem Ende des Notstands treten alle Beschlüsse und alle dadurch entstandenen Resultate außer Kraft, außer Urteile. Der Notstandsrat wird aufgelöst und die in der Verfassung vorgesehenen Organe übernehmen ihre Aufgaben wieder. Der Senat wird so bald wie möglich neu gewählt. §6 Der Notstand endet, sollten dies der Präsident, mindestens drei Richter, der Kanzler oder zwei Fünftel des Notstandsrates beschließen.

VIII. Die Armee §1 Die Soldaten der Republik sind der Verfassung und den Gesetzen verpflichtet. Jeder Staatsbürger hat das Recht auf den Beitritt in die Schutzbrigade. Eine Ausnahme bilden angeklagte oder verurteilte Bürger. Ein Wehrdienst ist unzulässig. Die Soldaten sind freiwillig in der Schutzbrigade. §2 Der Präsident ernennt die Generäle und die Majore. Das Gericht kann ein Veto einlegen. Der Stabschef wird vom Generalstab nominiert. Er muss vom Senat bestätigt werden. Die Schutzbrigade wird vom Generalstab befehligt. Dieser besteht aus den Generälen, den Majoren und dem Stabschef. Der Stabschef hat ein Vetorecht auf jede Entscheidung des Generalstabs. Der Stabschef hat die Pflicht, den Senat und den Präsidenten über die Schutzbrigade bei wichtigen Fragen zu informieren und zu konsultieren. Vorgesetzte ernennen die Oberste, die Feldmarschälle, und die Feldwebel. Jedes Mitglied des Generalstabs kann Soldaten ernennen, sollten sie §1 erfüllen. §3 Angehörigen der Schutzbrigade ist es verboten, Parteien zu gründen. §4 Angehörige des Generalstabs haben Adminrechte inne.

IX. Kanäle und Rollen §1 Neue Kanäle können nur mit Erlaubnis des Senats erstellt werden. Wenn mit einer einfachen Mehrheit bestätigt, muss ein Admin den neuen Kanal erstellen. §2 Ausgenommen von §1 sind Parteikanäle. Sie werden bei der Neugründung einer Partei erstellt. In ihnen dürfen nur Parteimitglieder und Admins schreiben. Einsehbar sind Parteikanäle für sämtliche Servermitglieder. §3 Als Informationskanäle dienen #regelwerk, #ankündigungen, #wahllokal und #informationen. Diese Kanäle sind für alle Nutzer einsehbar und nur Admins können in ihnen schreiben. Sie sollten nur zur Information der Staatsbürger bzw. zum Durchführen von Abstimmungen verwendet werden. §4 Die Chat-Kanäle sind #lobby, #memes, #botspam und #nsfw. Auf sie muss jeder Nutzer Zugriff haben, sofern er nicht stumm geschaltet ist. §5 Die Regierungskanäle sind #senat, #hammelsprung, #gerichtshof, #geheimes-hinterzimmer und #log. Bis auf #geheimes-hinterzimmer müssen alle Regierungskanäle frei einsehbar sein, wobei in #senat nur gewählte Abgeordnete und der Präsident, in #hammelsprung nur Kanzler und Oppositionsführer, in #gerichtshof nur die Mitglieder des Hohen Gerichts und in #log nur der Protokoll-Droid schreiben dürfen, sofern man nicht die Anhörungs-Rolle hat. §6 Nachrichten in #log dürfen unter keinerlei Umständen gelöscht werden. §7 Textkanäle dürfen nicht gelöscht werden. Sollte ein Textkanal überflüssig werden, kann dieser in die Archiv-Kategorie verschoben werden. Archivierte Kanäle müssen für jeden Staatsbürger einsehbar sein. Archivierung erfolgt über Senatsbeschluss. §8 Verstöße gegen §§6-7 werden mit sofortiger Amtsenthebung und Ausschluss aus allen zukünftigen Kanzler- und Präsidentschaftswahlen geahndet. §9 Es gibt drei Sprachkanäle: Plenum für allgemeine Unterhaltungen, AFK als AFK-Kanal und Orchester zur Nutzung des Musikdroiden. Weiterhin ist fällt in die Kategorie Sprachkanäle der Textkanal #stumm-im-voice. §10 Sprachkanäle können per Senatsbeschluss gelöscht werden. Es gelten die selben Regelungen wie in §1. §11 Droiden (auch Bots) können nur per Senatsbeschluss eingeladen werden. Auf die selbe Weise können sie auch aus der Republik entfernt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Amtsentzug bestraft. §12 Es wird mindestens ein Protokoll-Droid benötigt, der alle Änderungen in #log dokumentiert. §13 Sämtliche Rollen müssen Zugriff auf den Audit-log haben. §14 Neue Rollen dürfen nur per Senatsbeschluss erstellt werden, selbiges gilt für die Löschung oder Umbenennung von Rollen und das Bearbeiten von Berechtigungen. Rollen existierender Parteien, sowie die Rollen "Staatsbürger" und "Fraktionslos" sowie jene für Staatsbeamte dürfen nicht gelöscht werden. §15 Servereinstellungen, Emojis und dergleichen dürfen nur per Senatsbeschluss abgeändert werden. Zuwiderhandlungen werden mit Amtsenthebung bestraft.

X. Parteien §1 Parteien können nur gegründet werden, sollten sie wenigstens fünf Gründungsmitglieder haben, einer realen Partei nachempfunden sein und sollten die Gründungsmitglieder zu weniger als der Hälfte aus Militärs bestehen. §2 Eine Partei wählt ihre Liste zur Senatswahl auf einem Parteitag aller Mitglieder. Dort muss mindestens jeder vierte Angehörige dieser Partei zugestimmt haben, eine einfache Mehrheit ist ebenfalls nötig. §3 Der Parteitag wählt den Generalsekretär und damit den Kanzlerkandidaten von der Liste dieser Partei. Er kann sich auch entscheiden, keinen Kandidaten zu stellen. Sollte der Generalsekretär aus dem Amt ausscheiden oder kein Senator bleiben, wird er neu aus den Senatoren dieser Partei gewählt. Der Listenplatz eins ist der Interimsvertreter des Generalsekretärs. §4 Jede Partei hat einen eigenen Kanal, in den nur Mitglieder und Admins schreiben dürfen, der aber für jeden einsehbar ist. Parteiserver sind zum Wohle der Transparenz verboten. §5 Jede Partei hat ihre eigene Rolle. Parteirollen dürfen keine Rechte haben, die über die des Staatsbürgers hinausgehen. Sie müssen eine Farbe haben. Diese wird auf dem Parteitag festgelegt. §6 Nur Staatsbürger dürfen Parteien beitreten. §7 Keinem Staatsbürger darf von einem Admin der Beitritt in eine Partei verwehrt werden. §8 Sollte dies das Hohe und Verfassungsgericht oder der Parteitag beschließen, oder sollte eine Partei zwei mal hintereinander nicht in den Senat einziehen, gilt die Partei als aufgelöst. Die Parteirolle wird gelöscht und der Partei Kanal wird archiviert.

XI. Weitere Bestimmungen §1 Bis auf weiteres bleibt der dritte Senat noch eine Woche nach der Wahl des Präsidenten im Amt. Es wird jedoch so bald wie möglich eine Kanzlerwahl durchgeführt. §2 Die Amtszeit des Präsidenten endet sofort, wenn die Kanzlerwahl nach §1 durchgeführt wurde. §3 Alle Richter verlieren ihr Amt, sobald diese Verfassung in Kraft getreten ist. §4 Sowohl der Senat als auch das Hohe und Verfassungsgericht geben sich eine Geschäftsordnung. §5 Diese Verfassung kann nur mittels einer Zweidrittelmehrheit im Senat geändert werden. §6 Eine Amtsenthebung kann gegen jeden Amtsträger eingeleitet werden. Der Senat klagt den Amtsträger an. Sollte das Hohe und Verfassungsgericht feststellen, dass die Amtsenthebung rechtens und begründet ist, wird der Amtsträger aus seinem Amt entfernt. §7 Alle Parteien, die während des dritten Senats existieren, sind auch mit dem Eintreten der neuen Verfassung weiter existent. </poem>

Siehe auch[Bearbeiten]