Reichsschau Gesangswettkampf

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Der Reichsschau Gesangswettkampf ist ein durch Österreich gesponserter internationaler Musikwettbewerb, welcher innerhalb des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation veranstaltet wird. Zur Teilnahme berechtigte Nationen entsenden zur Reichsschau einen Musikanten, welcher das Land vertritt und ein Lied für dieses singt.

Erfunden wurde der Wettbewerb aufgrund des Ausschluss Österreichs aus dem Midvision Songcontest wegen des Mottostreits.

Teilnahmeberechtigte Staaten[Bearbeiten]

Anders als beim Midvision Song Contest sind die Teilnahmebedingungen durchaus strikter.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden:

  • Die Regierung der Nation besteht überwiegend aus weißen Menschen europäischer Abstammung
  • Entsprechende Nation ist nicht kommunistisch
  • Die Nation ist christlich geprägt

Der Gastgeber vom Wettbewerb muss ein Land innerhalb des Heiligen Römischen Reichs sein. Außnahmen für diese Regelung sind die Niederlande, die Schweiz und Italien.

Punktevergabe[Bearbeiten]

Die Punktvergabe erfolgt nicht durch die Zuschauer, da dies ein falsches Bild abgeben würde. Der Wettbewerb wird von einen durch Gottes Gnaden regierenden Herrscher veranstaltet, natürlich lässt dieser nicht das Volk entscheiden. Stattdessen werden die Punkte durch die sieben Kurfürsten vergeben. Diese sind:

  • Die Bischöfe von:
    • Köln
    • Mainz
    • Trier
  • Der König von Preußen
  • Der König von Böhmen
  • Der König von Bayern (zugleich Pfalzgraf)
  • Der Herzog von Sachsen
  • Der Herzog von Hannover

Weiterhin können folgende Herrscher Punkte vergeben:

  • Der gewählte römische Kaiser
  • Der Papst der Katholischen Kirche
  • Der Reichskanzler