Völkerwerke

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Die Völkerwerke sind ein Zusammenschluss industrieller Betriebe, die dem Wirtschaftsministerium des Kaisertums der Westerinsel unterstellt sind. Grundlage hierfür bildet der Vertrag über das industrielle Direktionswesen, der auf Anregung der Kaiserin Justina vom Berge initiiert wurde und 1820 inkraft trat. Jeder industrielle Betrieb ist der jeweiligen Kaiserlich-Abendländischen Direktion der Völkerwerke unterstellt. Grundlage des Abkommens und Prinzip der Völkerwerke ist die gegenseitige Unterstützung von Industrie und Regierung. Die Industrie muss dabei bestimmte Vorgaben der Regierung erfüllen und Standards in Bezug auf Produktgüte und Arbeitsverhältnisse verwirklichen. Die Regierung bietet den teilnehmenden Fabriken dafür Steuerermäßigungen und einen großen Teil an Sozialversicherungszuschüssen. Arbeitnehmer in der Industrie müssen daher geringere Anteile an beispielsweise Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen zahlen als Beschäftigte in Betrieben, die nicht Teil der Völkerwerke sind. Historisch betrachtet brachte die daraus resultierende finanzielle Absicherung der Arbeitnehmer eine stark ausgeprägte Arbeitsmoral hervor, die den wirtschaftlichen Durchbruch der Westerinsel zum allergrößten Teil allein bewirkte.

Die Direktionen[Bearbeiten]

Jeder Industriezweig wird von einer sogenannten Direktion vertreten. Historische Parallelen dazu bilden die Zünfte des mittelalterlichen Europas. Innerhalb jeder Direktion gibt es einen Direktionsrat, der demokratisch Entscheidungen über industriezweigrelevante Sachverhalte trifft. Außerdem gibt es für jede Direktion einen Kaiserlichen Aufsichtsrat, der dauerhaft prüft, ob die Vorgaben der Regierung innerhalb der Direktion eingehalten werden. Die zehn Direktionen der Völkerwerke lauten:

  • Direktion der Baustoffe und der chemischen Industrie
    • z.B. Chemiefabriken, Betonwerke, Stahlwerke
  • Direktion der Elektrotechnik- und Maschinenbauindustrie
    • z.B. Hersteller von elektrischen Haushaltsuntensilien, Autofabriken
  • Direktion der Textilindustrie
    • industrielle Webereien und Schneidereien
  • Direktion der Nahrungs- und Genussmittelindustrie
    • z.B. Süßwarenhersteller, Fleischereien, Brauereien, Zigarettenfabriken
  • Direktion der Elektrizitäts- und Wasserversorgung
    • Kraft- und Wasserwerke, Kläranlagen
  • Direktion des Bergbauwesens
    • Tage- und Untertagebau
  • Direktion des Wasserbaus und der Rüstungsindustrie
    • Werften, Munitionsfabriken, Sprengstoffwerke, Kanal- und Gleisbau
  • Direktion der feinmechanischen und optischen Industrie
    • z.B. Großglasereien, Fensterfabriken
  • Direktion der Verbrauchsgüterfabrikation
    • Papierfabriken, Gerbereien, etc.
  • Direktion der Forstwirtschaft
    • Baumschulen, Sägewerke