Diskort:Schutzbrigade

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Die Republikanische Schutzbrigade ist das Militär der Freien Republik Diskort. Es wurde am 8.9.2019 eingeführt, unterlief jedoch am 30. September weitgehenden Reformen durch den Senat. Als Väter des Militärs gelten der Stalinist Calvin von Hintenburg, Präsident Diskort:Stephan Volgegard, sowie die Reformer Grievous Beograd und Sophokles von Homberg.

Geschichte[Bearbeiten]

Einführung des Heers[Bearbeiten]

Die Idee eines Heeres kam erstmal innerhalb der Plutokratischen Partei auf. Der Fokus lag hierbei jedoch darin, die Armen zu zwangsrekrutieren, um erstmal die Arbeitslosenquote auf null zu bringen, Kanonenfutter zu haben um die Interessen der Reichen Leute zu vertreten, und die Armen eben klein zu halten. Einige Kritiker haben diese Ideen als nicht so edel abgestuft, aber was solls.

Präsident Diskort:Stephan Volgegard und Calvin von Hintenburg, der sich später als hartgesottener Stalinist rausstellte, arbeiteten später gemeinsam einen Entwurf für die Struktur des Heers aus. Das Projekt, welches von Richter Diskort:Hupa Blom den Namen Allgemeines Republikanisches Heer für Eingriffe und Einigkeitswahrung oder kurz A.R.M.E.E. zugeschrieben bekam, wurde vom Senat angenommen. Entsprechendes Dokument ist weiter unten einzusehen.

Bemerkenswert ist in diesem Entwurf die Zentrale Position des Erzmarschalls, welcher innerhalb des Militärs eine gewisse Narrenfreiheit inne hatte. Von Hintenburg, welcher zum ersten Erzmarschall ernannt wurde, nutzte eben dies aus um Teils willkürlich Dienstgrade zu verteilen. So waren zu mehreren Zeitpunkten mehr Leutnante und Majore im Militär als tatsächliche Fußsoldaten. Zuletzt nutzte er einen Abschnitt bezüglich Disziplinarmaßnahmen aus, um die gesamte Nationalliberale aus dem Militär auszuschließen. Dies führte zur größten Gerichtsverhandlung Diskorts bisher, der Generalstabsaffäre.

Dem Senat zur Abstimmung vorgelegtes Dokument


Reformen[Bearbeiten]

Zum Ende der Generalstabsaffäre hat sich ein Ausschuss um General Grievous Beograd und Sophokles von Homberg zusammen gefunden, welcher eine neue Struktur fürs Militär ausarbeitete. Zentral hier war vor allem, dass die neu gegründete Schutzbrigade mehr dem Senat und insbesondere dem Präsidenten unterstellt war um die Entwicklung von Paralellstrukturen und Eigeninteressen zu vermeiden.

Für Konflikte innerhalb des II. Senats sorgte vor allem §2, nach welchem der Präsident ursprünglich Generäle ohne jeglichen Widerspruch einer anderen Institution ernennen darf. Entsprechender Paragraph wurde nach längerer Diskussionen im Senat modifiziert.

Schutzbrigadengesetz
§1
(1) Die Soldaten der Republik sind der Verfassung und den Gesetzen verpflichtet.
(2) Jeder Staatsbürger hat das Recht auf den Beitritt in die Schutzbrigade.
(3) Eine Ausnahme bilden angeklagte oder verurteilte Bürger.
(4) Ein Wehrdienst ist unzulässig. Die Soldaten sind freiwillig in der Schutzbrigade.
§2
(1) Der Präsident ernennt die Generäle und die Majore. Das Gericht kann ein Veto einlegen.
(2) Der Kanzler nominiert Kandidaten für den Stabschef. über diese wird im Senat abgestimmt und sie werden vom Präsidenten ernannt.
(3) Die Schutzbrigade wird vom Generalstab befehligt. Dieser besteht aus den Generälen, den Majoren und dem Stabschef. Der Stabschef hat ein Vetorecht auf jede Entscheidung des Generalstabs.
(4) Der Stabschef hat die Pflicht, den Senat und den Präsidenten über die Schutzbrigade bei wichtigen Fragen zu informieren und zu konsultieren.
(5) Der Generalstab wählt die Oberste, die Feldmarschälle, und die Feldwebel.
(6) Jedes Mitglied des Generalstabs kann Soldaten ernennen, sollten sie §1 erfüllen.
§3
(1) Der Kriegsfall kann nur vom Präsidenten ausgerufen werden. Er muss vom Senat bestätigt werden.
(2) Im Kriegsfall erhält der Präsident die Macht, Gesetze zu erlassen, zu ändern, oder aufzuheben. Sie dürfen nicht die Verfassung oder dieses Gesetz ändern. Diese Gesetze beziehungsweise Änderungen können vom Senat nicht angefochten werden. Sie gelten bis zum Ende des Kriegsfalls.
(3) Der Kriegsfall endet, sollte der Präsident, der Generalstab, oder eine Mehrheit der Mitglieder des Senats dies beschließen.
§4 Angehörigen der Schutzbrigade ist es verboten, Parteien zu gründen.


Aktuelles Schutzbrigadengesetz[Bearbeiten]

§1
(1) Die Soldaten der Republik sind der Verfassung und den Gesetzen verpflichtet.
(2) Jeder Staatsbürger hat das Recht auf den Beitritt in die Schutzbrigade.
(3) Eine Ausnahme bilden angeklagte oder verurteilte Bürger.
(4) Ein Wehrdienst ist unzulässig. Die Soldaten sind freiwillig in der Schutzbrigade.
§2
(1) Der Präsident ernennt die Generäle und die Majore. Das Gericht kann ein Veto einlegen.
(2) Der Generalstab nominiert Kandidaten für den Stabschef. über diese wird im Senat abgestimmt und sie werden vom Präsidenten ernannt.
(3) Die Schutzbrigade wird vom Generalstab befehligt. Dieser besteht aus den Generälen, den Majoren und dem Stabschef. Der Stabschef hat ein Vetorecht auf jede Entscheidung des Generalstabs.
(4) Der Stabschef hat die Pflicht, den Senat und den Präsidenten über die Schutzbrigade bei wichtigen Fragen zu informieren und zu konsultieren.
(5) Der Generalstab wählt die Oberste, die Feldmarschälle, und die Feldwebel.
(6) Jedes Mitglied des Generalstabs kann Soldaten ernennen, sollten sie §1 erfüllen.
§3
(1) Der Kriegsfall kann nur vom Präsidenten ausgerufen werden. Er muss vom Senat bestätigt werden.
(2) Im Kriegsfall erhält der Präsident die Macht, Gesetze zu erlassen, zu ändern, oder aufzuheben. Sie dürfen nicht die Verfassung oder dieses Gesetz ändern. Diese Gesetze beziehungsweise Änderungen können vom Senat nicht angefochten werden. Sie gelten bis zum Ende des Kriegsfalls.
(3) Der Kriegsfall endet, sollte der Präsident, der Generalstab, oder eine Mehrheit der Mitglieder des Senats dies beschließen.
§4 Angehörigen der Schutzbrigade ist es verboten, Parteien zu gründen.

Generalstab[Bearbeiten]

Name Partei (zur Zeit der Ernennung) Ernennung Degradierung Anmerkung
von Hintenburg, Calvin Plutokraten 2019.09.08 2019.09.16 Erzmarschall, zurückgetreten im Zuge der Generalstabsaffäre.
van Fayn, Ryu Unabhängig 2019.09.08 2019.09.30 Amtsenthebung im Zuge Generalstabsaffäre
Ente, Marshmallow Sozialdemokraten 2019.09.08 2019.10.02 Rücktritt aufgrund Mandat im Senat
Belgrad, Grievous Grüne 2019.09.09 amtiert
Honeybadger, Sigismund Unabhängig 2019.09.09 2019.09.10 Amtsenthebung aufgrunnd von Vorwürfen des Faschismus und Zinaismus.
Dobex Unabhängig 2019.09.15 2019.09.30 Amtsenthebung im Zuge Generalstabsaffäre
Dobex Nationalliberale 2019.10.02 amtiert
Logano, Rudolf Mücken 2019.10.02 amtiert
Kafka, Neko Grüne 2019.10.03 amtiert