Satzung

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E PLURIBUS UNUM

Konvent transparent2.png

DES GROSZEN
CONVENTS GROSZE SATZUNG
„Adveni, Poeta magna, adveni!“
In Ihrem Sinne iſt's geſchehen
In Seinem Sinne wird's geſchehen




Ein Entwurf des Stephani Volgegardt




PRÆAMBULUM


Wir uͤberliefern Uͤberliefertes. Die alte Geschichte des Tyrannen Erpelfunds, der die Charten, Gemaͤlde und Schriften unserer Bruͤder verbrannte und die holde Midoniä verdammte und aus seinem Reich verbannte – all dies wurde schon zu oft erzaͤhlt. Und dennoch, wie viele der heutigen Juͤnger koͤnnen sich ruͤhmen, dabey gewesen zu seyn, koͤnnen sich ruͤhmen, diese Geschichte wirklich zu kennen? Wie viele von ihnen wissen noch um die Eroberungszuͤge im Lande der Psiönen, denen der teuflische Amon ein fruͤhes Ende bereitete? Wie viele von ihnen wissen noch um den derben Betrug des falschen Schotten in der alten Miderde, oder wenigstens um die calvinistischen Stuͤrme in der Kotrepublik? Das Wissen um unser midonisches Erbe, um unsere lange Geschichte schwindet, es gibt kaum drey Personen, die wirklich noch da sind, alles erlebt haben und von allem berichten koͤnnen. Wir haben das Bewußtseyn fuͤr unsere Geschichte verloren.

Nun dringt sich uns eine weitere, zusaͤtzliche Frage auf: Haben wir noch eine Geschichte? Es gibt in juͤngerer Zeit bloß zwey Ereignisse, welche man historisch nennen kann. Ein structurelles Ereigniß und ein inhaltliches. Die letzten großen Ereignisse waren also, – man kann diese Thatsache moͤgen oder nicht, aber sie ist unbestreitbar –, die Hochzeit Johannis mit Astrid und das kurze Bestehen des Herzogthum Mithrakiens. Im ersteren gab es Geschehen, Handeln, Streben, wie es in den goldenen Jahren 2017 und 2018 staͤndig zu beöbachten war. Es gab etwas, woruͤber man schreiben konnte (und sowohl Vara als auch Maëstro thaten es). Was war dann das Problem, warum kam es zum Stillstand? Es verlief sich schlicht im Sand. Mithrakien nun war das letzte Ereigniß, in welchem es eine rigorose Structur, ein Regelwerk gab, eine Hierarchie. Mithrakien als schlichter Diskort-Ableger war einigermaaßen activ, das bestehende Problem hier hat unser weiser Woodrow auf den Punct gebracht: Die Verfassungsrepubliken bereiten uns eine leere Grammatik, es braucht aber ebenso sehr der Vocabeln, um eine Sprache zu formen.

Dem aufmerksamen Leser sollte sich das Problem, vor dem wir bisher standen, bereits offenbart haben. Der Aufstieg des Phœnix konnte nicht erfolgen, weil immer entweder die johannische Hochzeit, oder das mithrakische Staatswesen fehlte. Es mangelte an den Ereignissen, an historischer Relevanz, am Stoff fuͤr Geschichten, oder an der Structur, welche die Nutzer motivirt, an den Aufstiegschancen, den Aufstiegschancen wiederum im neuen Senat mangelte es bisher an der Prestige, welche durch die Hochzeiten und ihre Verwaltung zu Stande kam. All dies soll nun geloͤst werden, all dies soll gegeben werden. Und zwar hier, in dieser Satzung. Die Zerstoͤrung der alten Miderde durch die Uͤbermacht kann hierfuͤr den Grundpfeiler bieten. Unsere alten Midonen von ehedem muͤssen große Arbeit darin verrichten, die alten Articel wieder urbar zu machen, den Mythos zum neuen Leben zu helfen. Die jungen, neuen Mitglieder muͤssen sich wiederum Miderde neu erschließen, wie es einst unsere Gruͤnder, und spaͤter Woodrow gethan haben. Mit dieser Satzung werden wir nichts geringeres verrichten, als die alten Riten erneut zu errichten, auf daß die Spiele wieder moͤgen beginnen. So werden wir dem GROSZEN KUͤNSTLER wuͤrdig, wir eignen uns seine Groͤße im vorhinein an, bereiten uns auf seine Ankunft vor, daß sie vollzogen werden kann in Kraft, Herrlichkeit und Eitelkeit. Amen. Bis dahin heißt es:

Miderde ist tot, Midna ist tot. Es lebe Midonia!
— gez. der Mæstro (Diskussion) 14:39, 6. Nov. 2021 (CET)





INDEX REGISTRORUM (provisorisch)

  1. Register: Der Convent
  2. Register: Die Buͤrgertaufe
  3. Register: Die weitere Rangfolge
  4. Register: Der Senat
  5. Register: Die Rituale
  6. Register: Verhalten und Züchtigung



I. Register: Der Convent



Art. 1 — Der Convent dessen, der einst kommen wird, setzt sich zusammen aus einer Internet-Encyclopædie und den Conventsaͤlen. Im weiteren Sinne bezeichnet der Convent die Gesamtheit seiner Mitglieder, welche im folgenden bezeichnet wird als Seine Juͤngerſchaft

Art. 2 — Die Conventsaͤle sind jene Raͤumlichkeiten, welche Seine Juͤngerſchaft zur Versammlung nutzt. Dies sind zum Zeitpunkt der Niederschrift ein Discordſerver und das encyclopædische V.E.C. (Virtuell-electronisches Communicationsmedium, auch encycl. Saal). Zu officiellen Anlaͤssen, wie die Vereidigung des Senats nach Artt. xy-ab, sollte bevorzugt das V.E.C. genutzt werden.

Art. 3Seine Juͤngerſchaft ist eine exclusive Gruppe freyer Geister, die Seine Ankunft erwartet. Gleich sollen diese Geister seyn in Ehren und in Gesinnung, aber unterschiedlich im Range. Redeverbote darf es im Convent nie aus moralischen, hoͤchstens aus Disciplinargruͤnden geben.

Art. 4 — Den Conventsaͤlen sitzt der Großmeister vor, die Encyclopædie verwaltet der Ritter Orthographiæ. Beide zusammen walten als Altherren und sind im Hofprotocoll Ihro Eminenz anzureden. Ihnen gesellt sich als dritter ehrenhalber der Troͤlmerprophet hinzu, ohne Aufgabenbereich. Zusammen sind die Altherren die Oberhaͤupter des Convents, primus inter pares.

Art. 5 — Der Convent soll woͤchentlich im encyclopædischen Saal tagen, um wichtige Angelegenheiten zu verabreden, wie die Candidatur bei Wahlen, die Aufnahme neuer Juͤnger &c. Bei diesen Tagungen sollten so viele Juͤnger wie moͤglich versammelt seyn, im Optimalfall alle Amtstraͤger.

Art. 6 — Alle drey Monate soll der Convent waͤhlen einen Dreimannbund (traditionell Senat geannt), zu walten und zu herrschen. Dieser soll administrative Befugnisse in allen Conventstheilen haben, ist jedoch den Altherren de iure untergeordnet. Naͤheres in Artt. xyz

Art. 7 — Als Gesamtheit der Juͤnger ist der tagende Convent befaͤhigt, Aͤmter und Raͤnge zu vergeben oder zu entziehen und die Satzung zu aͤndern.

Art. 8 — Außerhalb jener Tagungen ist es der gewaͤhlte Dreimannbund (traditionell Senat genannt), welcher regulaͤre Verwaltungsaufgaben uͤbernimmt.


VI. Register: Verhalten und Zuͤchtigung


Art. x — Pornographisches Bild- und Videomaterial darf im Convent nicht versendet werden. Eine Strafe fuͤr das widerrechtliche Versenden ist bei Vollmitgliedern, wenn einmalig, jedoch nicht vorgesehen.

Art. x — Wer nichtmal das Buͤrgerrecht beantragt hat, sey es in der Encyclopædie oder in den Saͤlen, ist Freywild und kann nach administratorischen Ermessen ausgeschlossen werden. Es gilt jedoch allgemein, Gnade walten zu lassen.

Art. x — Wer wegen politischen Zankereien beleidigt ist hat Unrecht, sofern er nicht beleidigt wurde.