Drei-Reich-Kaisertum
Hauptstadt |
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Amtssprache |
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Staatsform | Gotteskaisertum | |
Regierungsform | Feudalismus | |
Staatsoberhaupt | Gottkaiserin Midonia | |
Regierungschef | Örtliche Regierung |
Wirtschaftsordnung | Unterschiedlich | |
Währung | Unterschiedlich |
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Region | Europa, Vorderasien, Nordafrika | |
Einwohnerzahl |
Kulturraum | Abend- und Morgenländisch | |
Gründungsdatum | 1549 AD / 1833 n. Chr. |
Das Göttliche Kaisertum der Drei Reiche Midonias (verkürzt oft auch als Drei-Reich-Kaisertum oder Midonias Imperium bekannt) ist ein Großreich, das größte, was Europa bisher gesehen hat. Es erstreckt sich von Norafrika und dem Levant über Anatolien und den Balkan bis nach Dänemark und England.
Gegründet wurde das Reich 1815, parallel zu Napoleons erneuter Machtübernahme in Frankreich, zu Ehren der vom Erpelfund verbannten Fürstin Midonia. Wachsen konnte es in seinen frühen Tagen überwiegend durch seine griechische Bevölkerung, die nach der ungefähr 400-jähriger Besatzung durch die Türken nun ihre Chance sahen, zum alten Glanz aufzusteigen. So hat das Reich über sein ursprüngliches Kerngebiet um Griechenland und Konstantinopel langsam den östlichen Mittelmeerraum erobert.
Die nächsten 150 Jahre expandierte das Reich stetig, mit Eroberungsfeldzügen um Italien, Spanien und Frankreich und schließlich gegen den damals noch immer geteilten Deutschen Bund.
Mit der Eroberung Italiens wurde das Reich zur besseren Verwaltung in zwei Reichsteile gespalten: einen östlichen und einen westlichen. Mit der Eroberung Deutschlands kam ein nördlicher dazu. Grob kann man sagen, dass der Östliche mit dem byzantinischen, der westliche mit dem weströmischen und der nördliche mit dem Heiligen Römischen Reich deckungsleich ist, zumindest territorial.
Regierung[Bearbeiten]
Die Regierung des Reiches ist äußerst dezentral und lässt sich von ihrer Natur am ehesten mit dem Heiligen Römischen Reich Deutuscher Nation vergleichen.
Wichtige administrative Städte[Bearbeiten]
Seit dem Reichstadtakt vom kaiserlichen Lord-Regenten des Ostens Justin II. gibt es für jeden Reichsteil, sowie für das Gesamtreich, vier Hauptstädte, welche alle freie Städte (Ausnahme: Mydzanz für die Krönung des östl. Kaisers und Rom für die gesamt-imperiale Krönung) seien müssen und alle je einen Regierungszweck erfüllen.
Erstens ist zu nennen der Reichstag, in welchen sich Vertreter der einzelnen Gliedstaaten versammeln. Diese werden entweder vom entsprechenden Souverän entsendet, oder vom Volk gewählt. Hierbei gibt es in jedem Reichstag zwei Kammern: eine, in der jeder Teilstaat einen Delegierten entsendet und eine, in die Delegierte nach Bevölkerungsverhältnisse verteilt werden (letzteres wurde erst mit der ersten allg. Reichsreform von Justin IV. 1983 eingeführt und ist mit vielerlei Sonderregelungen verbunden).
Die Kammergerichte werden vom Souverän des jeweiligen Reichteils mit Zustimmung der beiden Reichtagskammern besetzt und sind vor allem zur Streitschlichtung zwischen einzelnen Gliedstaaten.
Reichsteil | Reichstag | Kammergericht | Kaiserwahl | Krönung |
---|---|---|---|---|
Ost | Skopje | Athen | Argolis | Mydzanz |
West | Sevilla | Oxford | San Marino | Ravenna |
Nord | Regensburg | Worms | Augsburg | Aachen |
Gesamt | Midnas Tirith (Ost.) | Nürnberg (Nord.) | Varatikan (Frei/Trolm) | Rom (West) |
Nationalhymne[Bearbeiten]
Hochwohlgeboren
Das Göttliche Imperium der Drei Reiche Midonias | |
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Reichsteil Myd. |
Mydzantinisches Reich
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Reichsteil Rom. |
Lateinisches Reich |
Reichsteil Deu. |
Deutsches Reich |
Reichsfrei |
Trölmisches Reich: Sizilien |
Midirdische Staatenwelt | |
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Europa |
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